Hallo,
bin gerade an einer Aufgabe und würde gerne folgendes wissen.
Ein Azubi verdient im Jahr 2014 9.150,00 EUR brutto. Zahlt natürlich keine LSt. Der Azubi hat Fahrtkosten in Höhe von 3.105,00 EUR abzgl. 624,00 EUR, die pauschal vom AG erstattet werden. Weitere Werbungskosten gibt es jetzt nicht.
Meine Frage dazu: Kann man die Werbungskosten in das Jahr 2015 vortragen? Die Werbungskosten werden ja vom 9.150,00 EUR abgezogen. Wird der Freibetrag i.H.v. 8.354,00 EUR dann noch vorher abgezogen?
Variante 1:
Bruttolohn 9.150,00 EUR
- WK 2.481,00 EUR
= Eink. §19 6.669,00 EUR
oder
Variante 2:
Bruttolohn 9.150,00 EUR
- Freibetrag 8.354,00 EUR
- WK 2.841,00 EUR
= Verlust 2.045,00 EUR
Welche Variante ist richtig?
Bei der zweiten Variante, wenn diese richtig sein sollte kann man die WK vortragen, richtig?
Danke für eure Hilfe.
Lg
bin gerade an einer Aufgabe und würde gerne folgendes wissen.
Ein Azubi verdient im Jahr 2014 9.150,00 EUR brutto. Zahlt natürlich keine LSt. Der Azubi hat Fahrtkosten in Höhe von 3.105,00 EUR abzgl. 624,00 EUR, die pauschal vom AG erstattet werden. Weitere Werbungskosten gibt es jetzt nicht.
Meine Frage dazu: Kann man die Werbungskosten in das Jahr 2015 vortragen? Die Werbungskosten werden ja vom 9.150,00 EUR abgezogen. Wird der Freibetrag i.H.v. 8.354,00 EUR dann noch vorher abgezogen?
Variante 1:
Bruttolohn 9.150,00 EUR
- WK 2.481,00 EUR
= Eink. §19 6.669,00 EUR
oder
Variante 2:
Bruttolohn 9.150,00 EUR
- Freibetrag 8.354,00 EUR
- WK 2.841,00 EUR
= Verlust 2.045,00 EUR
Welche Variante ist richtig?
Bei der zweiten Variante, wenn diese richtig sein sollte kann man die WK vortragen, richtig?
Danke für eure Hilfe.
Lg
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