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Anlage V: Erhaltungsaufwand nur auf Folgejahre aufteilen?

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    Anlage V: Erhaltungsaufwand nur auf Folgejahre aufteilen?

    Hallo, kann ich die Erhaltungsaufwendungen nur auf das Entstehungsjahr und die folgenden vier Jahre aufteilen oder ist es auch möglich ein Jahr auszulassen? Habe auf einer einzigen Internetseite gelesen dass dies möglich sei, wenn man bereits alle Vorteile anderweitig ausgeschöpft hat und sich somit die Steuerrückzahlung hierdurch nicht erhöhen könnte.
    Konkret: Im Jahr 2013 hatten wir eine umfangreiche Modernisierung am Haus und haben in der anschließenden Steuererklärung 1/5 der Kosten mit angegeben. In 2014 hatte ich aufgrund von Elternzeit nur wenig zu versteuerndes Einkommen und die Angabe des 2/5 der Kosten aus 2013 würde mir nicht viel bringen. Ist es also möglich dieses Jahr nichts anzugeben und erst für 2015 oder sogar 2016 mit dem 2/5 fortzufahren?

    #2
    AW: Anlage V: Erhaltungsaufwand nur auf Folgejahre aufteilen?

    Nein, ist nicht möglich.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage V: Erhaltungsaufwand nur auf Folgejahre aufteilen?

      Hallo Flicka1982,

      das sollte nicht möglich sein, die Steuererklärung ist kein Wunschkonzert....

      Tschüß

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        #4
        AW: Anlage V: Erhaltungsaufwand nur auf Folgejahre aufteilen?

        Google mal nach § 82b EStDV. Dort steht, dass eine GLEICHMÄßIGE Verteilung auf 2-5 Jahre möglich ist anstatt dem Ansatz im Zahlungsjahr. Das bedeutet bei einer fünfjährigen Verteilung eine gleichmäßige Aufteilung auf das Zahlungsjahr und die nächsten vier Jahre.

        Die Verteilungsmöglichkeit ist ja schon ein Entgegenkommen, eine Handreichung, jetzt willst Du aber sogar noch den ganzen Arm
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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