Hallo, kann ich die Erhaltungsaufwendungen nur auf das Entstehungsjahr und die folgenden vier Jahre aufteilen oder ist es auch möglich ein Jahr auszulassen? Habe auf einer einzigen Internetseite gelesen dass dies möglich sei, wenn man bereits alle Vorteile anderweitig ausgeschöpft hat und sich somit die Steuerrückzahlung hierdurch nicht erhöhen könnte.
Konkret: Im Jahr 2013 hatten wir eine umfangreiche Modernisierung am Haus und haben in der anschließenden Steuererklärung 1/5 der Kosten mit angegeben. In 2014 hatte ich aufgrund von Elternzeit nur wenig zu versteuerndes Einkommen und die Angabe des 2/5 der Kosten aus 2013 würde mir nicht viel bringen. Ist es also möglich dieses Jahr nichts anzugeben und erst für 2015 oder sogar 2016 mit dem 2/5 fortzufahren?
Konkret: Im Jahr 2013 hatten wir eine umfangreiche Modernisierung am Haus und haben in der anschließenden Steuererklärung 1/5 der Kosten mit angegeben. In 2014 hatte ich aufgrund von Elternzeit nur wenig zu versteuerndes Einkommen und die Angabe des 2/5 der Kosten aus 2013 würde mir nicht viel bringen. Ist es also möglich dieses Jahr nichts anzugeben und erst für 2015 oder sogar 2016 mit dem 2/5 fortzufahren?
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