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Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Man sieht in der Vorausberechnung nicht die Werte der Entgeltersatzleistungen

    Wenn aber dort bei:

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG ...(mit einer Prozentangabe dahinter)

    steht, dann wurden die ALG1 - Leistungen berücksichtigt.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Zitat von giwijola Beitrag anzeigen
    Also ich habe jetzt Anlage N weggelassen fr mich und in Zeile 94 (Hauptvordruck) das Alg1 eingetragen und es hat sich an der Berechnung nichts verändert.
    Die Höhe des Alg war deutlich mehr als 1000 . War ja das ganze Jahr arbitslos und nicht nur einen Monat.
    Verstehe es nicht und möchte dann nicht böse Überraschung vom finazamt erleben. Vielleicht ist es ja auch richtig so.
    Danke für diue Beiträge
    Hallo giwijola,

    lies bitte mal die Berechnung. Da sollte ein Prozentsatz stehen, wonach Euer Einkommen nach dem Progressionsvorbehalt versteuert wird.

    ..und: ElsterFormular ist die Software, die Du verwendest. Zuerst hast Du im ElsterOnlinePortal gepostet, und das ist die Web-Anwendung.

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  • giwijola
    antwortet
    AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Also ich habe jetzt Anlage N weggelassen fr mich und in Zeile 94 (Hauptvordruck) das Alg1 eingetragen und es hat sich an der Berechnung nichts verändert.
    Die Höhe des Alg war deutlich mehr als 1000 . War ja das ganze Jahr arbitslos und nicht nur einen Monat.
    Verstehe es nicht und möchte dann nicht böse Überraschung vom finazamt erleben. Vielleicht ist es ja auch richtig so.
    Danke für diue Beiträge

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  • UserElster
    antwortet
    AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Wie hoch war den das ALG I im Jahr?
    Wenn unter 1000 EUR, dann greift der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 EUR, welcher vom ALG I abgezogen wird.

    Oder die festgesetzte Steuer ist trotz ALG I noch 0 EUR.
    Auch hier würde dann das ALG I nicht in der Berechnung erscheinen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Hallo giwijola,

    wenn du keine Lohneinkünfte hast brauchst du keine eigene Anlage N. Trage das ALG doch einmal im Hauptvordruck in die Zeile 94 auf der Seite 4 ein.

    Was macht dann die Berechnung ?

    Tschüß

    P.S. Ich verschiebe mal in das Elsterformular.

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  • giwijola
    antwortet
    AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Elster Formular - keine Ahnung welche Software dahintersteckt- habe sie aus dem Netz geladen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Du bist hier im Unterforum Allgemein und Projekt. Um welche Software geht es denn?

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  • Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Hallo
    ich habe für meinen Mann und mich für 2014 Steuererklärung gemeinsam gemacht: ich hatte nur Alg1 und er nur Lohneinkommen.
    Der Betrag aus Zeile 29 (sonstige und andere Entgeltersatzleistungen) tauchen in der simulierten Berechnung überhaupt nicht auf- nur das Einkommen meines Mannes,
    Das kommt mir komisch vor- ich habe was von Progressionsvorbehalt gelesen ? Es müsste doch irgendwo berücksicht werden.
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