AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt
Man sieht in der Vorausberechnung nicht die Werte der Entgeltersatzleistungen
Wenn aber dort bei:
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG ...(mit einer Prozentangabe dahinter)
steht, dann wurden die ALG1 - Leistungen berücksichtigt.
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Keine Ankündigung bisher.
Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt
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AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt
Zitat von giwijola Beitrag anzeigenAlso ich habe jetzt Anlage N weggelassen fr mich und in Zeile 94 (Hauptvordruck) das Alg1 eingetragen und es hat sich an der Berechnung nichts verändert.
Die Höhe des Alg war deutlich mehr als 1000 . War ja das ganze Jahr arbitslos und nicht nur einen Monat.
Verstehe es nicht und möchte dann nicht böse Überraschung vom finazamt erleben. Vielleicht ist es ja auch richtig so.
Danke für diue Beiträge
lies bitte mal die Berechnung. Da sollte ein Prozentsatz stehen, wonach Euer Einkommen nach dem Progressionsvorbehalt versteuert wird.
..und: ElsterFormular ist die Software, die Du verwendest. Zuerst hast Du im ElsterOnlinePortal gepostet, und das ist die Web-Anwendung.
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AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt
Also ich habe jetzt Anlage N weggelassen fr mich und in Zeile 94 (Hauptvordruck) das Alg1 eingetragen und es hat sich an der Berechnung nichts verändert.
Die Höhe des Alg war deutlich mehr als 1000 . War ja das ganze Jahr arbitslos und nicht nur einen Monat.
Verstehe es nicht und möchte dann nicht böse Überraschung vom finazamt erleben. Vielleicht ist es ja auch richtig so.
Danke für diue Beiträge
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AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt
Wie hoch war den das ALG I im Jahr?
Wenn unter 1000 EUR, dann greift der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 EUR, welcher vom ALG I abgezogen wird.
Oder die festgesetzte Steuer ist trotz ALG I noch 0 EUR.
Auch hier würde dann das ALG I nicht in der Berechnung erscheinen.
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AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt
Hallo giwijola,
wenn du keine Lohneinkünfte hast brauchst du keine eigene Anlage N. Trage das ALG doch einmal im Hauptvordruck in die Zeile 94 auf der Seite 4 ein.
Was macht dann die Berechnung ?
Tschüß
P.S. Ich verschiebe mal in das Elsterformular.
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AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt
Elster Formular - keine Ahnung welche Software dahintersteckt- habe sie aus dem Netz geladen.
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AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt
Du bist hier im Unterforum Allgemein und Projekt. Um welche Software geht es denn?
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giwijola hat ein Thema erstellt Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt.Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt
Hallo
ich habe für meinen Mann und mich für 2014 Steuererklärung gemeinsam gemacht: ich hatte nur Alg1 und er nur Lohneinkommen.
Der Betrag aus Zeile 29 (sonstige und andere Entgeltersatzleistungen) tauchen in der simulierten Berechnung überhaupt nicht auf- nur das Einkommen meines Mannes,
Das kommt mir komisch vor- ich habe was von Progressionsvorbehalt gelesen ? Es müsste doch irgendwo berücksicht werden.
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