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Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

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    Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Hallo
    ich habe für meinen Mann und mich für 2014 Steuererklärung gemeinsam gemacht: ich hatte nur Alg1 und er nur Lohneinkommen.
    Der Betrag aus Zeile 29 (sonstige und andere Entgeltersatzleistungen) tauchen in der simulierten Berechnung überhaupt nicht auf- nur das Einkommen meines Mannes,
    Das kommt mir komisch vor- ich habe was von Progressionsvorbehalt gelesen ? Es müsste doch irgendwo berücksicht werden.

    #2
    AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Du bist hier im Unterforum Allgemein und Projekt. Um welche Software geht es denn?

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      #3
      AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

      Elster Formular - keine Ahnung welche Software dahintersteckt- habe sie aus dem Netz geladen.

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        #4
        AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

        Hallo giwijola,

        wenn du keine Lohneinkünfte hast brauchst du keine eigene Anlage N. Trage das ALG doch einmal im Hauptvordruck in die Zeile 94 auf der Seite 4 ein.

        Was macht dann die Berechnung ?

        Tschüß

        P.S. Ich verschiebe mal in das Elsterformular.

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          #5
          AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

          Wie hoch war den das ALG I im Jahr?
          Wenn unter 1000 EUR, dann greift der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 EUR, welcher vom ALG I abgezogen wird.

          Oder die festgesetzte Steuer ist trotz ALG I noch 0 EUR.
          Auch hier würde dann das ALG I nicht in der Berechnung erscheinen.
          UserElster

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            #6
            AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

            Also ich habe jetzt Anlage N weggelassen fr mich und in Zeile 94 (Hauptvordruck) das Alg1 eingetragen und es hat sich an der Berechnung nichts verändert.
            Die Höhe des Alg war deutlich mehr als 1000 . War ja das ganze Jahr arbitslos und nicht nur einen Monat.
            Verstehe es nicht und möchte dann nicht böse Überraschung vom finazamt erleben. Vielleicht ist es ja auch richtig so.
            Danke für diue Beiträge

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              #7
              AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

              Zitat von giwijola Beitrag anzeigen
              Also ich habe jetzt Anlage N weggelassen fr mich und in Zeile 94 (Hauptvordruck) das Alg1 eingetragen und es hat sich an der Berechnung nichts verändert.
              Die Höhe des Alg war deutlich mehr als 1000 . War ja das ganze Jahr arbitslos und nicht nur einen Monat.
              Verstehe es nicht und möchte dann nicht böse Überraschung vom finazamt erleben. Vielleicht ist es ja auch richtig so.
              Danke für diue Beiträge
              Hallo giwijola,

              lies bitte mal die Berechnung. Da sollte ein Prozentsatz stehen, wonach Euer Einkommen nach dem Progressionsvorbehalt versteuert wird.

              ..und: ElsterFormular ist die Software, die Du verwendest. Zuerst hast Du im ElsterOnlinePortal gepostet, und das ist die Web-Anwendung.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Alg1 in gemeinsamer Erklärung wird bei Steuerberechnung nicht berücksichtigt

                Man sieht in der Vorausberechnung nicht die Werte der Entgeltersatzleistungen

                Wenn aber dort bei:

                Berechnung der Einkommensteuer
                zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG ...(mit einer Prozentangabe dahinter)

                steht, dann wurden die ALG1 - Leistungen berücksichtigt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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