AW: Werksstudent, Praktikum Pflicht, Arbeitszimmer, Sonderzahlung
Erststudium = Ausbildungskosten sind Sonderausgaben und keine Werbungskosten!
Arbeitszimmer, soweit überhaupt absetzbar, aufteilen
Laptop aufteilen, ggf. natürlich auch den Privatanteil berücksichtigen
Fahrtkosten korrekt zuordnen
Studienbeitrag = Ausbildungskosten, was sonst?
Präzisere Auskünfte könnten als unzulässige Steuerberatung angesehen werden. Mit ElsterFormular haben die Fragen sowieso nichts zu tun.
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Werksstudent, Praktikum Pflicht, Arbeitszimmer, Sonderzahlung
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Werksstudent, Praktikum Pflicht, Arbeitszimmer, Sonderzahlung
Hallo Zusammen, ich verzweifel langsam an meiner ersten Steuererklärung....
Meine Angaben: Erststudium, alles ein Arbeitgeber
Jan, Jul, Okt, Nov, Dez--> Werkstudentin 20-Regel eingehalten, keine Lohnsteuer gezahlt & Sonderzahlung im DEZ1000 € mit Lohnsteuer
Feb,Mär,Apr,Mai,Jun--> Pflichtpraktikum, 1750 Brutto monatlich, Lohnsteuer gezahlt
Aug, Sep --> Werkstudentin, in Semesterfreien Zeit Lohnsteuer gezahlt
Gesamt Brutto 2014: ca 18.000 €, Lohnsteuer 1360 €
Fragen:
1) Ich habe ein Arbeitszimmer, welches ich für Uni und Home Office benutze, wo trage ich dieses ein?
2) Meinen Laptop habe ich auch selber gekauft, und nutze diesen auch sowohl für Home Office als auch für die Uni, sind das Werbungskosten?
3) Fahrtkosten, kann ich dort einmal Uni und meinen Arbeitgeber angeben? Wo gebe ich mein Semesterticket an?
4) Wo notiere ich den Studienbeitrag?
Aktuell habe ich noch eine Nachzahlung berechnet, weil ich diese oben geführten Kosten noch nirgends vermerkt habe.
Ich freue mich über jegliche Hilfe und Eure Beiträge!!!Stichworte: -
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