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Werksstudent, Praktikum Pflicht, Arbeitszimmer, Sonderzahlung

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Werksstudent, Praktikum Pflicht, Arbeitszimmer, Sonderzahlung

    Erststudium = Ausbildungskosten sind Sonderausgaben und keine Werbungskosten!

    Arbeitszimmer, soweit überhaupt absetzbar, aufteilen

    Laptop aufteilen, ggf. natürlich auch den Privatanteil berücksichtigen

    Fahrtkosten korrekt zuordnen

    Studienbeitrag = Ausbildungskosten, was sonst?

    Präzisere Auskünfte könnten als unzulässige Steuerberatung angesehen werden. Mit ElsterFormular haben die Fragen sowieso nichts zu tun.

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  • Werksstudent, Praktikum Pflicht, Arbeitszimmer, Sonderzahlung

    Hallo Zusammen, ich verzweifel langsam an meiner ersten Steuererklärung....

    Meine Angaben: Erststudium, alles ein Arbeitgeber
    Jan, Jul, Okt, Nov, Dez--> Werkstudentin 20-Regel eingehalten, keine Lohnsteuer gezahlt & Sonderzahlung im DEZ1000 € mit Lohnsteuer
    Feb,Mär,Apr,Mai,Jun--> Pflichtpraktikum, 1750 Brutto monatlich, Lohnsteuer gezahlt
    Aug, Sep --> Werkstudentin, in Semesterfreien Zeit Lohnsteuer gezahlt

    Gesamt Brutto 2014: ca 18.000 €, Lohnsteuer 1360 €

    Fragen:
    1) Ich habe ein Arbeitszimmer, welches ich für Uni und Home Office benutze, wo trage ich dieses ein?
    2) Meinen Laptop habe ich auch selber gekauft, und nutze diesen auch sowohl für Home Office als auch für die Uni, sind das Werbungskosten?
    3) Fahrtkosten, kann ich dort einmal Uni und meinen Arbeitgeber angeben? Wo gebe ich mein Semesterticket an?
    4) Wo notiere ich den Studienbeitrag?

    Aktuell habe ich noch eine Nachzahlung berechnet, weil ich diese oben geführten Kosten noch nirgends vermerkt habe.
    Ich freue mich über jegliche Hilfe und Eure Beiträge!!!
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