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Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

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    #16
    AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

    Nein, die Berechnung läuft eben nicht "sauber" durch - zumindest bei mir.

    Wenn ich z.B. 500 Euro an Handwerkerleistungen eingebe, so werden in der Berechnung unter "Ermäßigung für Handwerkerleistungen" 100 Euro angezeigt (20% von 500 Euro).
    Wenn ich jetzt in Zeile 78 z.B. 30% eintragen würde, müßte in der Berechnung nicht mehr 100 Euro sondern 30 Euro stehen.
    Das tut es aber nicht. Dort stehen weiterhin die 100 Euro.

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      #17
      AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

      stimmt, das wird bei mir auch so abgebildet.
      Leider muss ich an diesem Punkt vorläufig passen.
      Vielleicht können Andere mit mehr Wissen weiter helfen.
      Gruß, Basteltyp

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        #18
        AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

        Mein Gott, es ist nicht der erste Fehler, den wir bei ElsterFormular in den letzten Wochen entdeckt haben.

        In der Vorausberechnung gibt es die Handwerkerermäßigung im Moment einfach immer zu 100% und zwar auch dann, wenn man einen abweichenden Schlüssel im Zeile 78 HV einträgt.

        Der Fehler ist reproduzierbar. Im Übrigen habe ich jetzt gesehen, dass ich mir eine Einzelveranlagung gar nicht leisten könnte.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Mein Gott,
          Was wird man hier denn gleich so abgekanzelt wenn man einen Bug findet?

          Mann...mann...mann!

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            #20
            AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

            Das hast du falsch verstanden, da warst nicht du gemeint.

            "Mein Gott" meint bei uns, also dort wo ich herkomme, eher: Da kann man ohnehin nichts machen und das sind wir schon gewohnt, also nichts dramatisches. Ein Fehler mehr oder weniger macht das Kraut nicht fett.

            Schlimmer ist der Umgang der Verantwortlichen mit gemeldeten Fehlern.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

              Ich seh das nicht als Fehler an. In Zeile 75 trägt man ein wieviel man selber getragen hat. In Zeile 78 muss dann stehen wieviel von dem Höchstbetrag von 6.000 € auf einen selber entfallen. Bei Beträgen von 500 € haben da Werte von über 10 % keine Auswirkung.

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                #22
                AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Ich seh das nicht als Fehler an. In Zeile 75 trägt man ein wieviel man selber getragen hat. In Zeile 78 muss dann stehen wieviel von dem Höchstbetrag von 6.000 € auf einen selber entfallen. Bei Beträgen von 500 € haben da Werte von über 10 % keine Auswirkung.
                aha, deshalb gibt es mit den Vorgaben von rübezahl als fein abgestufte Berechnung
                so eine eigenartige "Kurve", wenn ich die Ergebnisse in Excel auftrage.
                Gruß, Basteltyp

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                  #23
                  AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                  In Zeile 75 trägt man ein wieviel man selber getragen hat.
                  Man darf schon alles eintragen. Bei Ehegatten ist es in der Praxis im Übrigen nicht immer so einfach festzustellen, wer (rechtlich gesehen) was selber getragen hat.

                  Gibt man mehr als 3.000,00 € ein, wird der Abzug auf 600,00 € begrenzt, es sei denn, man erhöht in Zeile 78 den eigenen Anteil auf über 50%.

                  Bei weniger als 3.000,00 € Gesamtaufwand haben Einträge in Zeile 78 überhaupt keine Wirkung, da kriegt man immer seine 20%.

                  Und liest man Zeile 78 genau, dann steht dort auch, dass die Aufteilung der Höchstbeträge gemeint ist.

                  Also kein wirklicher Fehler!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #24
                    AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Bei weniger als 3.000,00 € Gesamtaufwand haben Einträge in Zeile 78 überhaupt keine Wirkung, da kriegt man immer seine 20%.
                    Ich hab 2.500 eingegeben, und in Zeile 78 10 %. Dann bekomm ich für die Handwerkerleistungen 120 €, was meiner Meinung nach auch richtig ist.

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                      #25
                      AW: Handwerkerleistungen werden bei getrennter Veranlagung nicht geteilt

                      Ich hatte es nur mit Werten über 50% ausprobiert, aber es ist logisch, dass da nichts passiert, da sich die Prozentangabe immer auf den Höchstbetrag von 6.000,00 € bezieht.

                      Wenn sich der TE bei seinen geringen Aufwendungen also eine reale Aufteilung mit seiner Ehefrau wünscht, dann muss er wirklich die Rechnungen aufteilen.

                      Bringt natürlich nichts, weil 20% bleiben 20%, der Betrag ändert sich nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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