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Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

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    Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Hallo zusammen,
    wir sind im Juni 2014 aus der Kirche ausgetreten. Im Mantelbogen, Seite 1, haben wir das auch Monatsgenau so angegeben.
    Bei der Berechnung der Kirchensteuer scheint dies jedoch nicht berücksichtigt zu werden. Elster berechnet die KiSt für das volle Jahr und nicht Anteilig, was natürlich zu einer kräftigen Nachzahlung führt (üblicherweise bekommen wir eine Rückerstattung).
    Ist das ein Fehler in Elster (Version 16.1) oder habe ich was falsch eingetragen?

    Danke und Gruß
    Sven

    #2
    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

    Ich habe das mit Kirchenaustritt ab Juli 2014 soeben getestet, ElsterFormular Version 16.1 rechnet die Beträge korrekt aus, die Kirchensteuer wird im Ergebnis halbiert.

    In der Kirchensteuerberechnung wird auch der Zeitraum Januar bis Juni angegeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

      Danke Charlie für den schnellen Test. Wenn es kein Elster-Fehler ist, bleibt jedoch die Frage, was bei mir falsch sein könnte.

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        #4
        AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

        Wenn wir ausgetreten sind, muss die monatsweise Angabe bei Zusammenveranlagung natürlich bei beiden Steuerpflichtigen gemacht werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

          Ist für uns beide entsprechend eingetragen.

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            #6
            AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

            Ich habe in dem Dropdownfeld ab Juli ausgewählt: "keine Religion", es besteht auch die Möglichkeit, ein leeres Feld auszuwählen. Das habe ich aber nicht getestet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

              Daran hatte ich auch schon gedacht. Hatte erst "keine Religion" ausgewählt und eben gesehen, dass es auch "nicht KiSt Pflichtig" gibt. Leider beides mit dem gleichen Ergebnis.

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                #8
                AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

                Die Leerfeldauswahl wird als Fehler beanstandet, die Einträge " nicht kirchensteuerpflichtig" oder "keine Religion" führen zum jeweils gleichen richtigen Ergebnis.

                In der Vorausberechnung sieht das dann so aus:

                Berechnung der Kirchensteuer
                ....
                Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XX.235
                auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . XX.235
                davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer
                für die Monate Januar bis Juni . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X69,40
                auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
                davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer
                für die Monate Januar bis Juni . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0,00
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

                  Bei mir leider nicht. Ich habe jetzt "nicht KiSt pflichtig" für uns beide ab Juli angegeben, was zu folgendem Ergebnis führt:
                  Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xx.207
                  auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . xx.986
                  davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . xx.278,88
                  auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . xx.221
                  davon 8 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . xx,68

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                    #10
                    AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

                    Ich habe jetzt noch mit unterschiedlichen Konfessionen (römisch-katholisch und evangelisch-lutherisch) getestet, lief aber auch fehlerfrei durch.

                    Nachdem "evangelisch-lutherisch" seit der Version 16.1 wieder zur Auswahl steht, würde ich von nur evangelisch mal wieder auf evangelisch-lutherisch umswitchen.

                    Wenn das auch nichts hilft, würde ich mal versuchsweise ein Finanzamt in Bayern auswählen (Steuernummer und Finanzamt ändern). Vielleicht klappt die Berechnung bei einigen Bundesländern und bei anderen nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

                      Nur "Evangelisch" ist eigentlich schon die richtige Einstellung, aber ich werd's später mal ausprobieren. Wobei Elster ja dann zumindest mein "röm.kath." anwenden müsste.
                      Ein bayerischen FA hab ich sowieso drin, aber werde auch mal mit dem Bundesland spielen.
                      Danke für die Mühe.

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                        #12
                        AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

                        Ein bayerischen FA hab ich sowieso drin, aber werde auch mal mit dem Bundesland spielen.
                        Vergiss es! Ich habe Bayern empfohlen, weil ich selbst ein Bayer. Finanzamt eingestellt habe. Evangelisch usw. bringt auch keine Änderung, das habe ich schon getestet.

                        Warum bei mir der kirchensteuerpflichtige Zeitraum korrekt angegeben wird und bei dir nicht, keine Ahnung??
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

                          Hallo,
                          ein Versuch wäre eine neue Steuerdatei zu erstellen, um eine zickende Konstellation zu umgehen.
                          Gruß, Basteltyp

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                            #14
                            AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

                            @Charlie: trotzdem danke.
                            @Basteltp: neu erstellen hatte ich auch schon überlegt, würde mir aber gerne die Arbeit ersparen :-(

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                              #15
                              AW: Fehlerhafte Berechnung bei Kirchenaustritt

                              Neu erstellen der Erklärung hat auch nichts gebracht, konnte aber zumindest die Quelle des Fehlers einschränken.
                              Der Fehler tritt nur mit Anlage "KAP" auf. Löschen der beiden KAP-Anlagen, und die KiSt-freien Monate werden richtig berücksichtigt.
                              Mit den 3 Haken am Anfang der Anlage (Günstiger Prüfung, Überprüfung der Kapitalerträge, Kirchensteuerpflichtig) habe ich mal gespielt, was aber auch keinen Einfluss hat.

                              Also doch ein Elstert-Bug?

                              Danke und Gruß
                              Sven

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