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    Werbungskosten geltend machen

    Meine erste Steuererklärung steht an:
    Kann ich die Studiengebühren und Verwaltungskosten und weitere Aufwendungen in meiner Steuererklärung für 2014 noch rückwirkend geltend machen?
    Ich habe etwas gehört von "bis zu 5 Jahre nach Abschluss des Studiums".

    Ich habe
    2008 eine Erzieher-Ausbildung abgeschlossen,
    2012 meinen Biotechnologie-Bachelor gemacht, anschließend 1 Jahr gejobbt (Minijobs) u.a. als Erzieherin, aber auch als Biotechnologin,
    2013 halbes Jahr Auslandaufenthalt, arbeitslos,
    2014 nun Jobaufnahme als Erzieherin.

    #2
    AW: Werbungskosten geltend machen

    Es können nur noch Steuerklärungen für die Jahre ab 2011 eingereicht werden, für Jahre davor ist die Antragsfrist abgelaufen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Werbungskosten geltend machen

      Und für jedes Jahr muss eine separate Steuererklärung abgegeben werden.
      Mfg

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