Meine erste Steuererklärung steht an:
Kann ich die Studiengebühren und Verwaltungskosten und weitere Aufwendungen in meiner Steuererklärung für 2014 noch rückwirkend geltend machen?
Ich habe etwas gehört von "bis zu 5 Jahre nach Abschluss des Studiums".
Ich habe
2008 eine Erzieher-Ausbildung abgeschlossen,
2012 meinen Biotechnologie-Bachelor gemacht, anschließend 1 Jahr gejobbt (Minijobs) u.a. als Erzieherin, aber auch als Biotechnologin,
2013 halbes Jahr Auslandaufenthalt, arbeitslos,
2014 nun Jobaufnahme als Erzieherin.
Kann ich die Studiengebühren und Verwaltungskosten und weitere Aufwendungen in meiner Steuererklärung für 2014 noch rückwirkend geltend machen?
Ich habe etwas gehört von "bis zu 5 Jahre nach Abschluss des Studiums".
Ich habe
2008 eine Erzieher-Ausbildung abgeschlossen,
2012 meinen Biotechnologie-Bachelor gemacht, anschließend 1 Jahr gejobbt (Minijobs) u.a. als Erzieherin, aber auch als Biotechnologin,
2013 halbes Jahr Auslandaufenthalt, arbeitslos,
2014 nun Jobaufnahme als Erzieherin.
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