Hallo zusammen,
Ich hatte meine Steuererklärung bereits für 2014 via Elster abgeschickt, Steuerbescheid bekommen und vergessen die Kosten während des Masterstudiums anzugeben.
Daraufhin habe ich einen Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheides für die Einkommenssteuer für das Kalenderjahr 2014 gem. §172 Abs. 1 Nr. 2 a) AO im Rahmen der einmonatigen Rechtsbehelfsbelehrungsfrist gestellt und genehmigt bekommen.
Nun möchte das Finanzamt, dass ich:
1. für 2011-2013 Anträge auf Verlustfeststellung mit Anlage N geltend mache.
2. für 2014 soll ich eine neue Anlage N abgeben.
Geht das in Elster und wie mache ich das? Es gibt dort "keinen Antrag auf Verlustfeststellung". Und für 2014 ist die Erklärung nicht mehr editierbar.
Vielen Dank.
Ich hatte meine Steuererklärung bereits für 2014 via Elster abgeschickt, Steuerbescheid bekommen und vergessen die Kosten während des Masterstudiums anzugeben.
Daraufhin habe ich einen Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheides für die Einkommenssteuer für das Kalenderjahr 2014 gem. §172 Abs. 1 Nr. 2 a) AO im Rahmen der einmonatigen Rechtsbehelfsbelehrungsfrist gestellt und genehmigt bekommen.
Nun möchte das Finanzamt, dass ich:
1. für 2011-2013 Anträge auf Verlustfeststellung mit Anlage N geltend mache.
2. für 2014 soll ich eine neue Anlage N abgeben.
Geht das in Elster und wie mache ich das? Es gibt dort "keinen Antrag auf Verlustfeststellung". Und für 2014 ist die Erklärung nicht mehr editierbar.
Vielen Dank.
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