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Lohnsteuer 2014 - ich bin überfordert

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    Lohnsteuer 2014 - ich bin überfordert

    Hi ihr Profis,

    ich bräuchte bitte eure Hilfe. Für meinen Cousin mache ich die Steuer. Die letzten 3 Jahre machte ich das bereits auch schon (erfolgreich) für meine Eltern.

    Nun ist es aber so, dass mein Cousin seit 01.01.14 getrennt lebt, Tochter bei der (noch) Frau und da fängt das Chaos an. Ich habe mich dann bereits durchs Forum gewühlt und es hieß, die Anlage Kind muss dazu. Soweit habe ich alles ausgefüllt. Dann hieß es, Unterhaltszahlungen müssen NICHT eingetragen werden, dafür aber die Hälfte des Kindergelds (1104 €), obwohl mein Cousin davon nichts sieht. Soweit richtig?

    Durch die Plausibilitätsprüfung hagelt es dann Fehlermeldungen.

    - Ich wollte Einzelveranlagung wählen. Da fand ich raus: "im Jahr der Trennung gilt noch die Ehegattenveranlagung". Das heißt, die beiden müssen ihre Steuererklärung gemeinsam erledigen? Oder kann ich das trotzdem für ihn erledigen? An die Daten der Frau kommt nicht mal mein Cousin.
    - Da in Anlage Kind Eintragungen gemacht wurden, verlangt das Programm dann automatisch Daten in den Zeilen 16-23 (Zusammenveranlagung)

    Und ein allgemeiner Fehler, über den ich leider jährlich stolpere:
    - In Anlage N trage ich den Lohnsteuerkram (auch Kirchensteuer) ein
    - Im Hauptdruck Zeile 42 wird nochmal Kirchensteuer verlang.
    Wie funktionierte das wieder? In Anlage N die Hälfte? Und was geb ich in Zeile 42 ein?

    Hoffe ihr könnte mir helfen

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Lohnsteuer 2014 - ich bin überfordert

    Zitat von Lina84 Beitrag anzeigen
    Hi ihr Profis,

    ich bräuchte bitte eure Hilfe. Für meinen Cousin mache ich die Steuer. Die letzten 3 Jahre machte ich das bereits auch schon (erfolgreich) für meine Eltern.

    Nun ist es aber so, dass mein Cousin seit 01.01.14 getrennt lebt, Tochter bei der (noch) Frau und da fängt das Chaos an. Ich habe mich dann bereits durchs Forum gewühlt und es hieß, die Anlage Kind muss dazu. Soweit habe ich alles ausgefüllt. Dann hieß es, Unterhaltszahlungen müssen NICHT eingetragen werden, dafür aber die Hälfte des Kindergelds (1104 €), obwohl mein Cousin davon nichts sieht. Soweit richtig?

    Durch die Plausibilitätsprüfung hagelt es dann Fehlermeldungen.

    - Ich wollte Einzelveranlagung wählen. Da fand ich raus: "im Jahr der Trennung gilt noch die Ehegattenveranlagung". Das heißt, die beiden müssen ihre Steuererklärung gemeinsam erledigen? Oder kann ich das trotzdem für ihn erledigen? An die Daten der Frau kommt nicht mal mein Cousin.
    - Da in Anlage Kind Eintragungen gemacht wurden, verlangt das Programm dann automatisch Daten in den Zeilen 16-23 (Zusammenveranlagung)

    Und ein allgemeiner Fehler, über den ich leider jährlich stolpere:
    - In Anlage N trage ich den Lohnsteuerkram (auch Kirchensteuer) ein
    - Im Hauptdruck Zeile 42 wird nochmal Kirchensteuer verlang.
    Wie funktionierte das wieder? In Anlage N die Hälfte? Und was geb ich in Zeile 42 ein?

    Hoffe ihr könnte mir helfen

    Vielen Dank im Voraus.
    Da frage mal Deinen Cousin und seine Ex. Oder er fragt einen steuerberatenden Beruf.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Lohnsteuer 2014 - ich bin überfordert

      Bitte beachten :
      http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuer 2014 - ich bin überfordert

        Wer für seinen Cousin die Steuer macht, der muss sich im Wesentlichen schon selbst durchkämpfen, noch dazu, als der Cousin kein Angehöriger im Sinne von § 15 AO ist!

        Einiges hast du ja schon richtig recherchiert, mach weiter so!

        Wenn du im Hauptvordruck bei den Sonderausgaben weniger Kirchensteuer einträgst, als in den Lohnsteuerbescheinigungen angegeben, wird das von ElsterFormular schon beanstandet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuer 2014 - ich bin überfordert

          und kläre als erstes das Jahr des getrennt Lebens. Der 01.01.14 ist da ein wenig unpräzise. Haben Sie nun 2014 noch zusammengelebt oder nicht?

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            #6
            AW: Lohnsteuer 2014 - ich bin überfordert

            Hallo,

            >>> Ich wollte Einzelveranlagung wählen. Da fand ich raus: "im Jahr der Trennung gilt noch die Ehegattenveranlagung". Das heißt, die beiden müssen ihre Steuererklärung gemeinsam erledigen?

            Sie müssen nicht (wie alle Ehepaare, Zusammenveranlagung ist niemals Pflicht), es besteht aber ein Anspruch darauf.


            >>>Oder kann ich das trotzdem für ihn erledigen?

            Ja, kannst du (dass du das eigentlich nicht darfst wurde ja schon gesagt).


            >>>An die Daten der Frau kommt nicht mal mein Cousin.

            Tja, im Extremfall sollte er das dann mal mit seinem Scheidungsanwalt besprechen würde ich sagen (wie gesagt er hat einen Anspruch darauf).


            >>>Da in Anlage Kind Eintragungen gemacht wurden, verlangt das Programm dann automatisch Daten in den Zeilen 16-23 (Zusammenveranlagung)

            Ich kenne mich mit der Anlage Kind zwar nicht so gut aus, aber da es viele Alleinerziehende gibt sollte das auch ohne Zusammenveranlagung funktionieren. Bitte mal die Texte und auch die Hilfe genau lesen, meist liegt es daran, dass Angaben gemacht wurden wo keine hingehören.


            >>>Und ein allgemeiner Fehler, über den ich leider jährlich stolpere:
            - In Anlage N trage ich den Lohnsteuerkram (auch Kirchensteuer) ein
            - Im Hauptdruck Zeile 42 wird nochmal Kirchensteuer verlang.
            Wie funktionierte das wieder? In Anlage N die Hälfte? Und was geb ich in Zeile 42 ein?

            Der Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung hat keine Bedeutung (sollte aber natürlich trotzdem eingetragen werden), entscheidend sind nur die Beträge im Hauptvordruck. Und speziell im Punkt Kirchensteuer kann man gar keine großen Fehler machen, dem Finanzamt sind die Daten nämlich in der Regel sowieso bekannt.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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