Hi ihr Profis,
ich bräuchte bitte eure Hilfe. Für meinen Cousin mache ich die Steuer. Die letzten 3 Jahre machte ich das bereits auch schon (erfolgreich) für meine Eltern.
Nun ist es aber so, dass mein Cousin seit 01.01.14 getrennt lebt, Tochter bei der (noch) Frau und da fängt das Chaos an. Ich habe mich dann bereits durchs Forum gewühlt und es hieß, die Anlage Kind muss dazu. Soweit habe ich alles ausgefüllt. Dann hieß es, Unterhaltszahlungen müssen NICHT eingetragen werden, dafür aber die Hälfte des Kindergelds (1104 €), obwohl mein Cousin davon nichts sieht. Soweit richtig?
Durch die Plausibilitätsprüfung hagelt es dann Fehlermeldungen.
- Ich wollte Einzelveranlagung wählen. Da fand ich raus: "im Jahr der Trennung gilt noch die Ehegattenveranlagung". Das heißt, die beiden müssen ihre Steuererklärung gemeinsam erledigen? Oder kann ich das trotzdem für ihn erledigen? An die Daten der Frau kommt nicht mal mein Cousin.
- Da in Anlage Kind Eintragungen gemacht wurden, verlangt das Programm dann automatisch Daten in den Zeilen 16-23 (Zusammenveranlagung)
Und ein allgemeiner Fehler, über den ich leider jährlich stolpere:
- In Anlage N trage ich den Lohnsteuerkram (auch Kirchensteuer) ein
- Im Hauptdruck Zeile 42 wird nochmal Kirchensteuer verlang.
Wie funktionierte das wieder? In Anlage N die Hälfte? Und was geb ich in Zeile 42 ein?
Hoffe ihr könnte mir helfen
Vielen Dank im Voraus.
ich bräuchte bitte eure Hilfe. Für meinen Cousin mache ich die Steuer. Die letzten 3 Jahre machte ich das bereits auch schon (erfolgreich) für meine Eltern.
Nun ist es aber so, dass mein Cousin seit 01.01.14 getrennt lebt, Tochter bei der (noch) Frau und da fängt das Chaos an. Ich habe mich dann bereits durchs Forum gewühlt und es hieß, die Anlage Kind muss dazu. Soweit habe ich alles ausgefüllt. Dann hieß es, Unterhaltszahlungen müssen NICHT eingetragen werden, dafür aber die Hälfte des Kindergelds (1104 €), obwohl mein Cousin davon nichts sieht. Soweit richtig?
Durch die Plausibilitätsprüfung hagelt es dann Fehlermeldungen.
- Ich wollte Einzelveranlagung wählen. Da fand ich raus: "im Jahr der Trennung gilt noch die Ehegattenveranlagung". Das heißt, die beiden müssen ihre Steuererklärung gemeinsam erledigen? Oder kann ich das trotzdem für ihn erledigen? An die Daten der Frau kommt nicht mal mein Cousin.
- Da in Anlage Kind Eintragungen gemacht wurden, verlangt das Programm dann automatisch Daten in den Zeilen 16-23 (Zusammenveranlagung)
Und ein allgemeiner Fehler, über den ich leider jährlich stolpere:
- In Anlage N trage ich den Lohnsteuerkram (auch Kirchensteuer) ein
- Im Hauptdruck Zeile 42 wird nochmal Kirchensteuer verlang.
Wie funktionierte das wieder? In Anlage N die Hälfte? Und was geb ich in Zeile 42 ein?
Hoffe ihr könnte mir helfen
Vielen Dank im Voraus.
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