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Steuererklärung mit PD U1 Formular nach Rückkehr Ausland

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    Steuererklärung mit PD U1 Formular nach Rückkehr Ausland

    Guten Tag,
    ich habe die letzten Zwei Jahre saisonal für jeweils 9 Monate in der Türkei gearbeitet. In den Zwischenzeiten habe ich mich ordentlich in Deutschland, sowohl beim Einwohnermeldeamt, als auch bei der Agentur für Arbeit, an und abgemeldet. Jetzt habe ich einen festen Wohnsitz in Deutschland und besuche die Meisterschule. Da die Firma für die ich gearbeitet habe in der Schweiz ansässig war, wurden alle meinen Abgaben und Gehälter in Schweizer Franken verrechnet. Nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses habe ich das Formular - PD U1- ausgestellt bekommen, mit dem ich auch ohne Probleme in Deutschland ALG 1 beantragen könnte.
    Vor den zwei Jahren hatte ich eine "normale" Festanstellung in Deutschland.
    Ich habe vor, für die letzter 3 Jahre, meine erste (!!!) Einkommenssteuererklärung einzureichen, in der Hoffnung etwas vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Seit mehreren Jahren habe ich sowohl eine Berufsunfähigkeitsversicherung (ca 500€/Jahr), als auch eine private Unfall und Haftpflichtversicherung.

    Meine Frage an die sich mit dem Thema auskennen:

    - Ist es in meinem Fall möglich eine Steuererklärung für die letzten zwei Jahre abzugeben und etwas vom Finanzamt zurückzubekommen (Versicherungsbeiträge, Standardsätze für Werbungskosten, Kontoführungsgebühren etc.)?
    - Muss ich in diesem Fall besondere Formulare ausfüllen, oder reicht es wenn ich die mir zugesendeten PD U1 Formulare in Kopie anhänge
    - Besteht die "Gefahr", dass ich etwas nachzahlen müsste.

    Zur Info:
    ich habe in den 9 Monaten etwas weniger als 1000€ /monatlich verdient,war privat versichert und ich weiß , es besteht ein Abkommen zwischen Schweiz (Mein damaliger Arbeitgeber) und Deutschland, das es mir ermöglicht einen Anspruch auf Arbeitslosengeld durch meine im Auslang geleistete Tätigkeit zu erheben. In den Zeiten zwischen meinen Auslandseinsätzen, habe ich Arbeitslosengeld 1 bezogen.

    Ich würde mich über qualifizierte Antworten sehr freuen.

    Vielen Dank

    #2
    AW: Steuererklärung mit PD U1 Formular nach Rückkehr Ausland

    Hallo und guten Abend,
    auch hier wieder: sh. Fußzeile, die Anfrage hat mit der Anwendung ELSTER nichts zu schaffen, können so viele Mitbürger mit einem Male nicht mehr richtig lesen?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung mit PD U1 Formular nach Rückkehr Ausland

      Eins steht wohl fest: Da du einen Wohnsitz in D hast, bist du mit deinem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig.

      Und: Eine Steuererklärung für zwei Jahre geht nicht. Wenn, dann ist für jedes Jahr eine Erklärung abzugeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung mit PD U1 Formular nach Rückkehr Ausland

        Wieso glaubst du eigentlich vom deutschen Finanzamt etwas zurück erhalten zu können?
        Steuern kann man nur zurück erhalten wenn man zuvor auch Steuern bezahlt hat.

        Nach deinem Sachverhaltsvortrag gehe ich aber mal ganz stark davon aus, dass du nur in der Türkei bzw. Schweiz Steuern von deinem Arbeitslohn gezahlt hast.
        Somit kannst du dir auch nur dort deine evtl. zu viel gezahlten Steuern zurückholen.


        (eine Steuerbefreiung in Deutschland nach dem jeweiligen DBA habe ich einfach mal unterstellt)
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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