Guten Tag,
ich habe die letzten Zwei Jahre saisonal für jeweils 9 Monate in der Türkei gearbeitet. In den Zwischenzeiten habe ich mich ordentlich in Deutschland, sowohl beim Einwohnermeldeamt, als auch bei der Agentur für Arbeit, an und abgemeldet. Jetzt habe ich einen festen Wohnsitz in Deutschland und besuche die Meisterschule. Da die Firma für die ich gearbeitet habe in der Schweiz ansässig war, wurden alle meinen Abgaben und Gehälter in Schweizer Franken verrechnet. Nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses habe ich das Formular - PD U1- ausgestellt bekommen, mit dem ich auch ohne Probleme in Deutschland ALG 1 beantragen könnte.
Vor den zwei Jahren hatte ich eine "normale" Festanstellung in Deutschland.
Ich habe vor, für die letzter 3 Jahre, meine erste (!!!) Einkommenssteuererklärung einzureichen, in der Hoffnung etwas vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Seit mehreren Jahren habe ich sowohl eine Berufsunfähigkeitsversicherung (ca 500€/Jahr), als auch eine private Unfall und Haftpflichtversicherung.
Meine Frage an die sich mit dem Thema auskennen:
- Ist es in meinem Fall möglich eine Steuererklärung für die letzten zwei Jahre abzugeben und etwas vom Finanzamt zurückzubekommen (Versicherungsbeiträge, Standardsätze für Werbungskosten, Kontoführungsgebühren etc.)?
- Muss ich in diesem Fall besondere Formulare ausfüllen, oder reicht es wenn ich die mir zugesendeten PD U1 Formulare in Kopie anhänge
- Besteht die "Gefahr", dass ich etwas nachzahlen müsste.
Zur Info:
ich habe in den 9 Monaten etwas weniger als 1000€ /monatlich verdient,war privat versichert und ich weiß , es besteht ein Abkommen zwischen Schweiz (Mein damaliger Arbeitgeber) und Deutschland, das es mir ermöglicht einen Anspruch auf Arbeitslosengeld durch meine im Auslang geleistete Tätigkeit zu erheben. In den Zeiten zwischen meinen Auslandseinsätzen, habe ich Arbeitslosengeld 1 bezogen.
Ich würde mich über qualifizierte Antworten sehr freuen.
Vielen Dank
ich habe die letzten Zwei Jahre saisonal für jeweils 9 Monate in der Türkei gearbeitet. In den Zwischenzeiten habe ich mich ordentlich in Deutschland, sowohl beim Einwohnermeldeamt, als auch bei der Agentur für Arbeit, an und abgemeldet. Jetzt habe ich einen festen Wohnsitz in Deutschland und besuche die Meisterschule. Da die Firma für die ich gearbeitet habe in der Schweiz ansässig war, wurden alle meinen Abgaben und Gehälter in Schweizer Franken verrechnet. Nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses habe ich das Formular - PD U1- ausgestellt bekommen, mit dem ich auch ohne Probleme in Deutschland ALG 1 beantragen könnte.
Vor den zwei Jahren hatte ich eine "normale" Festanstellung in Deutschland.
Ich habe vor, für die letzter 3 Jahre, meine erste (!!!) Einkommenssteuererklärung einzureichen, in der Hoffnung etwas vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Seit mehreren Jahren habe ich sowohl eine Berufsunfähigkeitsversicherung (ca 500€/Jahr), als auch eine private Unfall und Haftpflichtversicherung.
Meine Frage an die sich mit dem Thema auskennen:
- Ist es in meinem Fall möglich eine Steuererklärung für die letzten zwei Jahre abzugeben und etwas vom Finanzamt zurückzubekommen (Versicherungsbeiträge, Standardsätze für Werbungskosten, Kontoführungsgebühren etc.)?
- Muss ich in diesem Fall besondere Formulare ausfüllen, oder reicht es wenn ich die mir zugesendeten PD U1 Formulare in Kopie anhänge
- Besteht die "Gefahr", dass ich etwas nachzahlen müsste.
Zur Info:
ich habe in den 9 Monaten etwas weniger als 1000€ /monatlich verdient,war privat versichert und ich weiß , es besteht ein Abkommen zwischen Schweiz (Mein damaliger Arbeitgeber) und Deutschland, das es mir ermöglicht einen Anspruch auf Arbeitslosengeld durch meine im Auslang geleistete Tätigkeit zu erheben. In den Zeiten zwischen meinen Auslandseinsätzen, habe ich Arbeitslosengeld 1 bezogen.
Ich würde mich über qualifizierte Antworten sehr freuen.
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