Hallo Forenmitglieder,
habe mich heute mal wieder an meine Einkommensteuererklärung 2014 gemacht. Wollte die Fahrkosten(Hin-und Rückweg) geltend machen. Habe die vorher gemachten Angaben (Anlage N, Seite 2, Zeile 31/35) entfernt (hatte als Leiharbeiter fünf unterschiedliche Einsatzbetriebe) und sie unter:
Werbungskosten: Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
eingegeben. Arbeitsort, an X Tagen aufgesucht, gefahrene Km und dann natürlich die berechneten Beträge.
Nun soll ich, laut Berechnung, allerdings weniger zurück bekommen, als wenn ich die Angaben unter:
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
belassen hätte.
Noch kurioser ist, dass die Rückerstattung deutlich steigt, wenn ich die Fahrtkosten ganz lösche. Kann mir das jemand erklären?
habe mich heute mal wieder an meine Einkommensteuererklärung 2014 gemacht. Wollte die Fahrkosten(Hin-und Rückweg) geltend machen. Habe die vorher gemachten Angaben (Anlage N, Seite 2, Zeile 31/35) entfernt (hatte als Leiharbeiter fünf unterschiedliche Einsatzbetriebe) und sie unter:
Werbungskosten: Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
eingegeben. Arbeitsort, an X Tagen aufgesucht, gefahrene Km und dann natürlich die berechneten Beträge.
Nun soll ich, laut Berechnung, allerdings weniger zurück bekommen, als wenn ich die Angaben unter:
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
belassen hätte.
Noch kurioser ist, dass die Rückerstattung deutlich steigt, wenn ich die Fahrtkosten ganz lösche. Kann mir das jemand erklären?
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