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Höhere Rückerstattung ohne Angabe von Fahrtkosten? Leiharbeiter

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    Höhere Rückerstattung ohne Angabe von Fahrtkosten? Leiharbeiter

    Hallo Forenmitglieder,

    habe mich heute mal wieder an meine Einkommensteuererklärung 2014 gemacht. Wollte die Fahrkosten(Hin-und Rückweg) geltend machen. Habe die vorher gemachten Angaben (Anlage N, Seite 2, Zeile 31/35) entfernt (hatte als Leiharbeiter fünf unterschiedliche Einsatzbetriebe) und sie unter:

    Werbungskosten: Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

    eingegeben. Arbeitsort, an X Tagen aufgesucht, gefahrene Km und dann natürlich die berechneten Beträge.

    Nun soll ich, laut Berechnung, allerdings weniger zurück bekommen, als wenn ich die Angaben unter:

    Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

    belassen hätte.

    Noch kurioser ist, dass die Rückerstattung deutlich steigt, wenn ich die Fahrtkosten ganz lösche. Kann mir das jemand erklären?

    #2
    AW: Höhere Rückerstattung ohne Angabe von Fahrtkosten? Leiharbeiter

    Hallo Leiharbeiter,

    steht denn ein Minus vor deinem "Rückerstattungsbetrag" ? Nur dann ist es eine Erstattung zu deinem Gunsten.

    Tschüß

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