Hallo,
ich bin ganzjährig im Einsatz beim Kunden vor Ort (Arbeitnehmerüberlassung), also täglich 8 Stunden (256 Tage im Jahr). Ein Kollege sagte mir, ich kann die Verpflegungskosten
in der Einkommenssteuererklärung angeben, und das würde ca. 350-400 Rückerstattung bringen. Er meinte was von 2-3 € pro Tag, ich lass in einer Tabelle im Internet was von 6.- € pro Tag...
Habe mir bereits von meiner eigenen Firma dies schriftlich bestätigen lassen (den Einsatz beim Kunden), mit dem Zusatz "Für diese Einsätze wurden keinerlei steuerfreie Zuwendungen bezahlt."
1. Wo und wie gebe ich das im Elster ein?
Ist es der Punkt 49-57 "Werbungskosten: Auswärtstätikeit" ?
Wenn ja, wo genau muss ich was angeben? bzw. welche € Beträge sind das pro Tag?
2. Kann die Entfernungspauschale (31.) zusätzlich zu den Verpflegungskosten angegeben werden? Da ich die Anreisekosten zu dem Kunden (Arbeitsstätte) selber trage.
Besten DANK!
Grüße
Sisifus
ich bin ganzjährig im Einsatz beim Kunden vor Ort (Arbeitnehmerüberlassung), also täglich 8 Stunden (256 Tage im Jahr). Ein Kollege sagte mir, ich kann die Verpflegungskosten
in der Einkommenssteuererklärung angeben, und das würde ca. 350-400 Rückerstattung bringen. Er meinte was von 2-3 € pro Tag, ich lass in einer Tabelle im Internet was von 6.- € pro Tag...
Habe mir bereits von meiner eigenen Firma dies schriftlich bestätigen lassen (den Einsatz beim Kunden), mit dem Zusatz "Für diese Einsätze wurden keinerlei steuerfreie Zuwendungen bezahlt."
1. Wo und wie gebe ich das im Elster ein?
Ist es der Punkt 49-57 "Werbungskosten: Auswärtstätikeit" ?
Wenn ja, wo genau muss ich was angeben? bzw. welche € Beträge sind das pro Tag?
2. Kann die Entfernungspauschale (31.) zusätzlich zu den Verpflegungskosten angegeben werden? Da ich die Anreisekosten zu dem Kunden (Arbeitsstätte) selber trage.
Besten DANK!
Grüße
Sisifus
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