Hallo an alle,
ich bin ein Neuling in Sachen Lohnsteuererklärung und erhoffe mir hier ein bisschen Hilfe bei der Anfertigung selbiger. Mir macht die Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers Probleme.
Letztes Jahr war ich als Ferienjobber bei einer Firma für 6 Wochen zwischen Juli und September angestellt. Ich erhielt nach Abschluss dieser 6 Wochen eine Bescheinigung mit Steuerklasse 1. 2 Monate später erhielt ich eine weitere mit Steuerklasse 6 für den Zeitraum September bis Oktober, in dem ich aber gar nicht in dieser Firma tätig war. Aufgelistet ist exakt das Steuerbrutto EZ, das in der letzten Abrechnung aufgelistet wurde. Ich erhielt hier also keinen Lohn sondern nur einen Nachweis für dieses EZ-Steuerbrutto. Trotzdem wurde mir Lohnsteuer etc. vom Lohn aus dem Monat September abgezogen.
Mir ist aufgefallen, dass exakt das gleiche bezüglich des EZ-Steuerbruttos in der letzten Monatsabrechnung bei einer früheren Ferienjobtätigkeit (2012) stattgefunden hat. Nur erhielt ich dort eine zusammengefasste Lohnsteuerbescheinigung. D.h. das EZ-Steuerbrutto sowie die Lohnsteuerabzüge wurden zu den vorherigen hinzugezählt und in einer Lohnsteuerbescheinigung der Steuerklasse 1 zusammengefasst. Wieso erhalte ich also vom letzten Jahr zwei Lohnsteuerbescheinigungen mit der Steuerklasse 1 und 6 mit dem getrennten EZ-Steuerbrutto.
Und wie binde ich das in die Lohnsteuererklärung ein? Zwei Anhänge N, einmal mit Steuerklasse 1 und einmal mit Steuerklasse 6? Hat das Einfluss auf meine Steuererstattung?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
ich bin ein Neuling in Sachen Lohnsteuererklärung und erhoffe mir hier ein bisschen Hilfe bei der Anfertigung selbiger. Mir macht die Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers Probleme.
Letztes Jahr war ich als Ferienjobber bei einer Firma für 6 Wochen zwischen Juli und September angestellt. Ich erhielt nach Abschluss dieser 6 Wochen eine Bescheinigung mit Steuerklasse 1. 2 Monate später erhielt ich eine weitere mit Steuerklasse 6 für den Zeitraum September bis Oktober, in dem ich aber gar nicht in dieser Firma tätig war. Aufgelistet ist exakt das Steuerbrutto EZ, das in der letzten Abrechnung aufgelistet wurde. Ich erhielt hier also keinen Lohn sondern nur einen Nachweis für dieses EZ-Steuerbrutto. Trotzdem wurde mir Lohnsteuer etc. vom Lohn aus dem Monat September abgezogen.
Mir ist aufgefallen, dass exakt das gleiche bezüglich des EZ-Steuerbruttos in der letzten Monatsabrechnung bei einer früheren Ferienjobtätigkeit (2012) stattgefunden hat. Nur erhielt ich dort eine zusammengefasste Lohnsteuerbescheinigung. D.h. das EZ-Steuerbrutto sowie die Lohnsteuerabzüge wurden zu den vorherigen hinzugezählt und in einer Lohnsteuerbescheinigung der Steuerklasse 1 zusammengefasst. Wieso erhalte ich also vom letzten Jahr zwei Lohnsteuerbescheinigungen mit der Steuerklasse 1 und 6 mit dem getrennten EZ-Steuerbrutto.
Und wie binde ich das in die Lohnsteuererklärung ein? Zwei Anhänge N, einmal mit Steuerklasse 1 und einmal mit Steuerklasse 6? Hat das Einfluss auf meine Steuererstattung?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
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