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Berechnung, Büro

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    Berechnung, Büro

    Hallo,

    bei mir erscheint folgender Hinweis:

    Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm nicht mit Sicherheit zutreffend gewürdigt werden konnten. Die anhängende Steuerberechnung könnte deshalb in diesem Bereich unzutreffend sein.
    Fall der getrennten Veranlagung! Bitte beachten Sie, dass jeder Ehegatte eine gesonderte Erklärung auszufüllen hat. Beachten Sie die Anlage 'zusätzliche Angaben für Steuerberechnung'.
    Für das am ... geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
    berücksichtigt.
    Für das am ... geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
    berücksichtigt.

    Woher weiß ich, welche steuerlichen Sachverhalte gemeint sind.
    Die zusätzlichen Angaben werden nicht dem Finanzamt übermittelt. Also wozu diese Angaben ausfüllen?
    Ein halber Kinderfreibetrag??? Ist das korrekt oder kann man das überhaupt beeinflussen?

    Eine andere Frage noch: Ich habe einen Heimarbeitsplatz. Dafür muß ein Betrag angegeben werden. Was kann ich alles angeben? PC, Drucker und Büromaterial werden mir gestellt. Aber Telefon und Kosten sowie Strom, Heizung..trage ich selbst.

    Vielen Dank für die Hilfe!!!

    #2
    AW: Berechnung, Büro

    Hallo Sikö,

    Wegen dem Hinweis zur Steuerberechnung:
    Anscheinend wurde die getrennte Veranlagung beantragt. Hierbei weren für die Berechnung der abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen, Spenden etc. auch Angaben zu den Einkünften des anderen Ehepartners benötigt. Diese können (wie in dem Hinweis beschrieben) in der Anlage "zusätzliche Angaben zur Steuerberechnung" eingetragen werden. Erst dann kann Elster die Steuer zuverlässig ausrechnen, weil ansonsten nicht alle Berechnungsgrundlagen vorliegen.

    Zum Arbeitszimmer:
    Soweit dies nach dem (momentan noch etwas strittigern) Steuerrecht überhaupt ein Arbeitszimmer ist, kann im Grunde so gut wie alles angesetzt werden, was auf diesen Teil der Wohnung / des Hauses entfällt. Voraussetzung ist antürlich immer noch, ob es überhaupt ein "häusliches Arbeitszimmer" im Sinne des Gesetzgebers ist...

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      #3
      AW: Berechnung, Büro

      und das mit dem halben kinderfreibetrag ist auch richtig, denn zu jedem kind gehören ja zwei erzeuger (auch wenn sie getrennt leben) somit hat jeder anspruch auf das halbe kindergeld bzw. einen halben kinderfreibetrag.
      wer in der realität wieviel Kindergeld ausbezahlt bekommt ist dafuer egal...
      ausnahmen gibt es nur bei unterhaltsquerelen oder wenn ein elternteil bereits verstorben ist etc.

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        #4
        AW: Berechnung, Büro

        Aha.
        Vielen Dank Falzo und Sabre!!

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