Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Folgender Sachverhalt:
Jan - März 2009 in Deutschland ansässig, Arbeitgeber Deutschland
April - Dez 2009 in Deutschland ansässig, Arbeitgeber Österreich
Österreich ist lt. Doppelbesteuerungsabkommen nach Abklärung steuerberechtigt; da ich aufgrund von Familie etc. weiterhin Hauptwohnsitz in Deutschland und nur Zweitwohnsitz in Österreich habe fällt mein Gehalt in Österreich aber in der deutschen Steuererklärung in die Progression.
Meine Frage: Wo schreibe ich das nun in das Elster-Formular?
Ich vermute in Anlage N, Zeile 21 und zwar mein Brutto in Österreich abzgl. Werbungskosten (Wohnung, etc.-gesondert auf Blatt abzugeben)
Was schreibe ich aber im Hauptvordruck unter Zeile 99 "Ausländische Einkünfte..."
Nochmal den selben Betrag, wahrscheinlich nicht? Oder muss ich dort das Brutto ohne Werbungskosten angeben. )-:
Bin verwirrt weil ich nicht verstehe warum ich überhaupt 2 Mal Angaben machen muss.
Gruß,
sunny
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Folgender Sachverhalt:
Jan - März 2009 in Deutschland ansässig, Arbeitgeber Deutschland
April - Dez 2009 in Deutschland ansässig, Arbeitgeber Österreich
Österreich ist lt. Doppelbesteuerungsabkommen nach Abklärung steuerberechtigt; da ich aufgrund von Familie etc. weiterhin Hauptwohnsitz in Deutschland und nur Zweitwohnsitz in Österreich habe fällt mein Gehalt in Österreich aber in der deutschen Steuererklärung in die Progression.
Meine Frage: Wo schreibe ich das nun in das Elster-Formular?
Ich vermute in Anlage N, Zeile 21 und zwar mein Brutto in Österreich abzgl. Werbungskosten (Wohnung, etc.-gesondert auf Blatt abzugeben)
Was schreibe ich aber im Hauptvordruck unter Zeile 99 "Ausländische Einkünfte..."
Nochmal den selben Betrag, wahrscheinlich nicht? Oder muss ich dort das Brutto ohne Werbungskosten angeben. )-:
Bin verwirrt weil ich nicht verstehe warum ich überhaupt 2 Mal Angaben machen muss.
Gruß,
sunny
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