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Ausländische Einkünfte

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    Ausländische Einkünfte

    Hallo,

    vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Folgender Sachverhalt:
    Jan - März 2009 in Deutschland ansässig, Arbeitgeber Deutschland
    April - Dez 2009 in Deutschland ansässig, Arbeitgeber Österreich
    Österreich ist lt. Doppelbesteuerungsabkommen nach Abklärung steuerberechtigt; da ich aufgrund von Familie etc. weiterhin Hauptwohnsitz in Deutschland und nur Zweitwohnsitz in Österreich habe fällt mein Gehalt in Österreich aber in der deutschen Steuererklärung in die Progression.

    Meine Frage: Wo schreibe ich das nun in das Elster-Formular?

    Ich vermute in Anlage N, Zeile 21 und zwar mein Brutto in Österreich abzgl. Werbungskosten (Wohnung, etc.-gesondert auf Blatt abzugeben)

    Was schreibe ich aber im Hauptvordruck unter Zeile 99 "Ausländische Einkünfte..."
    Nochmal den selben Betrag, wahrscheinlich nicht? Oder muss ich dort das Brutto ohne Werbungskosten angeben. )-:

    Bin verwirrt weil ich nicht verstehe warum ich überhaupt 2 Mal Angaben machen muss.

    Gruß,
    sunny

    #2
    AW: Ausländische Einkünfte

    Zitat von sunny272 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    Folgender Sachverhalt:
    Jan - März 2009 in Deutschland ansässig, Arbeitgeber Deutschland
    April - Dez 2009 in Deutschland ansässig, Arbeitgeber Österreich
    Österreich ist lt. Doppelbesteuerungsabkommen nach Abklärung steuerberechtigt; da ich aufgrund von Familie etc. weiterhin Hauptwohnsitz in Deutschland und nur Zweitwohnsitz in Österreich habe fällt mein Gehalt in Österreich aber in der deutschen Steuererklärung in die Progression.

    Meine Frage: Wo schreibe ich das nun in das Elster-Formular?

    Ich vermute in Anlage N, Zeile 21 und zwar mein Brutto in Österreich abzgl. Werbungskosten (Wohnung, etc.-gesondert auf Blatt abzugeben)

    Was schreibe ich aber im Hauptvordruck unter Zeile 99 "Ausländische Einkünfte..."
    Nochmal den selben Betrag, wahrscheinlich nicht? Oder muss ich dort das Brutto ohne Werbungskosten angeben. )-:

    Bin verwirrt weil ich nicht verstehe warum ich überhaupt 2 Mal Angaben machen muss.

    Gruß,
    sunny

    Hallo Sunny272,

    H-Vordruck Z. 99, was dort gefordert wird einzutragen. Ansonsten zusätzlich die Anlage AUS integrieren und durchlesen.

    Soviel zunächst.

    MfG
    W800

    Kommentar


      #3
      AW: Ausländische Einkünfte

      W800 hat leider etwas vorbeigehauen: Umterstellt, dass Ihre DBA-Erkenntnisse zutreffend sind, ist in Zeile 99 des Mantelbogens NICHTS einzutragen, da Sie ja das KOMPLETTE Jahr UNbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und damit die Überschrift vor Zeile 97 nicht erfüllen. Die Anlage AUS ist für Sie INSOWEIT irrelevant.

      Richtig ist die Zeile 21 der Anlage N, dort aber nur der österreichische ArbeitsLOHN, also VOR Abzug von Werbungskosten.

      Die Werbungskosten DAZU kommen in Zeile 79 der Anlage N in die erste Eintragungsmöglichkeit, bitte aber keinesfalls in die "normalen" Werbungskostenzeilen in den Zeile 79 und früher. Denn dort kommen nur die Werbungskosten hinein, die mit steuerPFLICHTIGEN Einnahmen, also mit dem Frühjahrsarbeitslohn aus Deutschland, zusammenhängt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Ausländische Einkünfte

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        W800 hat leider etwas vorbeigehauen: Umterstellt, dass Ihre DBA-Erkenntnisse zutreffend sind, ist in Zeile 99 des Mantelbogens NICHTS einzutragen, da Sie ja das KOMPLETTE Jahr UNbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und damit die Überschrift vor Zeile 97 nicht erfüllen. Die Anlage AUS ist für Sie INSOWEIT irrelevant.

        Richtig ist die Zeile 21 der Anlage N, dort aber nur der österreichische ArbeitsLOHN, also VOR Abzug von Werbungskosten.

        Die Werbungskosten DAZU kommen in Zeile 79 der Anlage N in die erste Eintragungsmöglichkeit, bitte aber keinesfalls in die "normalen" Werbungskostenzeilen in den Zeile 79 und früher. Denn dort kommen nur die Werbungskosten hinein, die mit steuerPFLICHTIGEN Einnahmen, also mit dem Frühjahrsarbeitslohn aus Deutschland, zusammenhängt.

        Hallo Picard777,

        mag sein, dass ich vorbeigehauen habe. Hat mindestens den Zweck erfüllt, dass ein diesbezüglicher Experte eingestiegen ist und das korrigierte. Sogenannter Anstoßeffekt.

        Du weißt ja: Irren ist menschlich, doch wenn man so richtig Mist bauen will.... usw. .

        MfG
        W800

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