Hallo,
Ich habe bis incl. 2013 immer per Formular die Steuererklärung gemacht und schrecke vor Elster ziemlich zurück. Bin sonst nicht schlecht, was Programme und PCs etc. angeht, doch hier schon.
Das fängt schon damit an, dass ich gar nicht weiß, ob ich ins richtige Unterforum schreibe bzw. wo genau ich meine Erklärung über Elster machen muss.
Ich bin angestellt, habe aber auch ein Gewerbe angemeldet (bis Musiker) und beziehe Einkünfte auf selbstständiger Tätigkeit (Schlagzeuglehrer).
Ich habe beim Recherchieren eine Erklärung gefunden, dass man, wenn man auch Einkünfte als Angestellter hat, nicht zu Elster verpflichtet ist. Allerdings steht das was von einer Grenze bis 410 Euro, was ich nicht verstehe.
http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...st&c=n&d=x&t=x
Wahrscheinlich werde ich also mal Elster benutzen müssen.
Doch gleich zu Beginn die Frage: Ich habe zwei Steuernummern, ein für die nichtselbstständige Arbeit und das angemeldete Gewerbe, die andere für die selbstständige Tätigkeit. Wie regelt man das bei der Eingabe?
Generell finde ich es merkwürdig, dass man gar keine Belege einreichen muss.
Oder gibt es Dokumente, die man mitübermitteln muss?
Was ist bspw. mit der Gewinn-und-Verlust-Berechnung?
Als ich beim FA anrief, hieß es nur, dass man die Belege vorhalten müsse. Nichts zur o. g. Gewinn-Verlust-Berechnung. Allerdings etwas (für mich) Kryptische bzgl. der Kapitaleinkünfte, was ich auch nach Nachfragen nicht verstanden habe. Da sich meine Kapitaleinkünfte allerdings im Bereich von unter 100 Euro bewegen, ist das möglicherweise zu vernachlässigen.
Kann man auch seine Umsatzsteuererklärung über Elster machen?
Ich weiß, viele Fragen. Die müsste ich alle nicht stellen, wenn ich die SE auf dem altgewohnten Wege einreichen könnte :-)
Aber vielleicht weiß hier jemand gut Bescheid und ist so nett, mir einige meiner Fragen zu beantworten.
Ich wäre für jede Hilfe dankbar.
Ich habe bis incl. 2013 immer per Formular die Steuererklärung gemacht und schrecke vor Elster ziemlich zurück. Bin sonst nicht schlecht, was Programme und PCs etc. angeht, doch hier schon.
Das fängt schon damit an, dass ich gar nicht weiß, ob ich ins richtige Unterforum schreibe bzw. wo genau ich meine Erklärung über Elster machen muss.
Ich bin angestellt, habe aber auch ein Gewerbe angemeldet (bis Musiker) und beziehe Einkünfte auf selbstständiger Tätigkeit (Schlagzeuglehrer).
Ich habe beim Recherchieren eine Erklärung gefunden, dass man, wenn man auch Einkünfte als Angestellter hat, nicht zu Elster verpflichtet ist. Allerdings steht das was von einer Grenze bis 410 Euro, was ich nicht verstehe.
http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...st&c=n&d=x&t=x
Wahrscheinlich werde ich also mal Elster benutzen müssen.
Doch gleich zu Beginn die Frage: Ich habe zwei Steuernummern, ein für die nichtselbstständige Arbeit und das angemeldete Gewerbe, die andere für die selbstständige Tätigkeit. Wie regelt man das bei der Eingabe?
Generell finde ich es merkwürdig, dass man gar keine Belege einreichen muss.
Oder gibt es Dokumente, die man mitübermitteln muss?
Was ist bspw. mit der Gewinn-und-Verlust-Berechnung?
Als ich beim FA anrief, hieß es nur, dass man die Belege vorhalten müsse. Nichts zur o. g. Gewinn-Verlust-Berechnung. Allerdings etwas (für mich) Kryptische bzgl. der Kapitaleinkünfte, was ich auch nach Nachfragen nicht verstanden habe. Da sich meine Kapitaleinkünfte allerdings im Bereich von unter 100 Euro bewegen, ist das möglicherweise zu vernachlässigen.
Kann man auch seine Umsatzsteuererklärung über Elster machen?
Ich weiß, viele Fragen. Die müsste ich alle nicht stellen, wenn ich die SE auf dem altgewohnten Wege einreichen könnte :-)
Aber vielleicht weiß hier jemand gut Bescheid und ist so nett, mir einige meiner Fragen zu beantworten.
Ich wäre für jede Hilfe dankbar.
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