Hallo ihr Lieben,
also ich habe mich jetzt schon hier etwas durchgesehen und auch versucht im Netz eine passende Antwort zu finden, aber irgendwie werde ich nicht vollumfänglich fündig....
Also ich habe von Aug. 2011 bis Juni 2014 meine (Erst) Ausbildung absolviert. In der Zeit habe ich keine Lohnsteuer gezahlt. Zusätzlich zu meinem Azubi-Gehalt habe ich noch BAB und aufstockende Leistungen erhalten.
Nun habe ich schon öfter gehört, dass man rückwirkend die Kosten, die u. a. für Kinderbetreuung und Fahrwege pp. angefallen sind, geltend machen kann und so sich ein Minus aufbaut, was nachträglich zB für 2014 (wo ich Steuern gezahlt habe) mitanrechnen kann.
Im Internet habe ich dazu allerdings nicht wirklich was gefunden. Eher im Gegenteil mal heißt es es sind Sonderausgaben und man kann sie nur in dem Jahr verbrauchen - wenn keine Steuern gezahlt, gibt es nichts wieder. Dann mal wieder ja das geht...
So habe ich ersteinmal "normal" meine Steuererklärung für 2014 gemacht. Steuerbescheid ist nun auch schon eingetroffen.
Nun meine Fragen:
Kann ich noch rückwirkend für die Jahre zuvor meine Steuererklärung erstellen, obwohl ich für letztes Jahr schon einen Bescheid habe?
Muss ich evtl. Einspruch gegen den Bescheid einlegen?
Wie verhält es sich denn nun mit der Ausbildung?
Wo trage ich dann Fahrkosten, Betreuungskosten, Kontoführungsgebühren usw. ein? Muss ich da etwas genaues beachten?
Lohnt es sich denn dieses zu tun?
Kann ich die gesamte Ausbildungszeit ansetzen?
Gibt es besondere Fristen zu beachten?
Tut mir wirklich leid, dass ich euch mit so vielen Fragen bombadiere, aber ich steige da leider nicht so ganz durch.
Vielen lieben Dank
und einen schönen sonnigen Sonntag
also ich habe mich jetzt schon hier etwas durchgesehen und auch versucht im Netz eine passende Antwort zu finden, aber irgendwie werde ich nicht vollumfänglich fündig....
Also ich habe von Aug. 2011 bis Juni 2014 meine (Erst) Ausbildung absolviert. In der Zeit habe ich keine Lohnsteuer gezahlt. Zusätzlich zu meinem Azubi-Gehalt habe ich noch BAB und aufstockende Leistungen erhalten.
Nun habe ich schon öfter gehört, dass man rückwirkend die Kosten, die u. a. für Kinderbetreuung und Fahrwege pp. angefallen sind, geltend machen kann und so sich ein Minus aufbaut, was nachträglich zB für 2014 (wo ich Steuern gezahlt habe) mitanrechnen kann.
Im Internet habe ich dazu allerdings nicht wirklich was gefunden. Eher im Gegenteil mal heißt es es sind Sonderausgaben und man kann sie nur in dem Jahr verbrauchen - wenn keine Steuern gezahlt, gibt es nichts wieder. Dann mal wieder ja das geht...
So habe ich ersteinmal "normal" meine Steuererklärung für 2014 gemacht. Steuerbescheid ist nun auch schon eingetroffen.
Nun meine Fragen:
Kann ich noch rückwirkend für die Jahre zuvor meine Steuererklärung erstellen, obwohl ich für letztes Jahr schon einen Bescheid habe?
Muss ich evtl. Einspruch gegen den Bescheid einlegen?
Wie verhält es sich denn nun mit der Ausbildung?
Wo trage ich dann Fahrkosten, Betreuungskosten, Kontoführungsgebühren usw. ein? Muss ich da etwas genaues beachten?
Lohnt es sich denn dieses zu tun?
Kann ich die gesamte Ausbildungszeit ansetzen?
Gibt es besondere Fristen zu beachten?
Tut mir wirklich leid, dass ich euch mit so vielen Fragen bombadiere, aber ich steige da leider nicht so ganz durch.
Vielen lieben Dank
und einen schönen sonnigen Sonntag
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