guten Abend,
ich erledige für ein Ehepaar die Steuererklärung...
Er ist (geb 10/47) 67 -Rentner seit 1.1.2013 und sie ebenfalls (geb. 10/49) in der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Er war bis 31.3. dieses Jahres noch weiter voll berufstätig. Also 1 Anlage N und 2 Anlagen R beigefügt und ausgefüllt.
-Sie verdient noch 200,- Euro mtl. im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
-Bei den Unterlagen gibt es - auf sie ausgestellt - die Steuerbescheinigung einer Bausparkasse nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG
(Andere Kapitalerträge gibt es nicht)
mit den Angaben in KAP für Zeile 7 € 3,60
12/13 0,00
47 0,90
48 0,04
49 0,00
Meine beiden Fragen:
-Ist es von den Beträgen her notwendig, das KAP Formular auszufüllen?
-Müssen die 200,- Euro noch als Hinzuverdienst mit aufgeführt werden?
Danke für eine Info...
ich erledige für ein Ehepaar die Steuererklärung...
Er ist (geb 10/47) 67 -Rentner seit 1.1.2013 und sie ebenfalls (geb. 10/49) in der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Er war bis 31.3. dieses Jahres noch weiter voll berufstätig. Also 1 Anlage N und 2 Anlagen R beigefügt und ausgefüllt.
-Sie verdient noch 200,- Euro mtl. im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
-Bei den Unterlagen gibt es - auf sie ausgestellt - die Steuerbescheinigung einer Bausparkasse nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG
(Andere Kapitalerträge gibt es nicht)
mit den Angaben in KAP für Zeile 7 € 3,60
12/13 0,00
47 0,90
48 0,04
49 0,00
Meine beiden Fragen:
-Ist es von den Beträgen her notwendig, das KAP Formular auszufüllen?
-Müssen die 200,- Euro noch als Hinzuverdienst mit aufgeführt werden?
Danke für eine Info...
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