AW: Elterngeld unverheiratet aber zusammenlebend
Kein Fehler in der Plausi, kein Fehler bei der Steuerberechnung, anteiliger Kinderfreibetrag wird bei ausreichend hohem Einkommen anteilig berücksichigt.
KEIN Problem.
Kein Fehler in der Plausi, kein Fehler bei der Steuerberechnung, anteiliger Kinderfreibetrag wird bei ausreichend hohem Einkommen anteilig berücksichigt.
KEIN Problem.
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