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Farhtkostenpauschale und Schreibwarenkosten

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    Farhtkostenpauschale und Schreibwarenkosten

    Ich habe das nicht ganz verstanden wie das mit den Fahrtkosten berechnet wird. Da soll sich ja 2014 was geändert haben.
    Mein Fall:
    Von meiner Wohnung aus bis zur FH sind es ca. 12km
    Von meiner Wohnung aus bis zur Arbeit sind es ca. 6,5km
    Von der FH aus bis zur Arbeit sind es ca. 10,5km

    Alle 3 Fälle kommen in einer Woche vor. Muss ich Gesamtstrecke für eine Woche zusammen rechnen oder wie kann ich mir das vorstellen.

    Dann habe ich noch eine letzte Frage, gibt es eine Pauschale für Schreibwarenkosten? Ich habe kaum Quittungen behalten, darf ich das halbwegs Schätzen oder muss ich diese Kosten weglassen? Ich weiss das ich Quittungen aufheben muss usw. aber ich finde Sie einfach nicht und die belaufen sich auf das Jahr gesehen nicht über 100€ (Stifte, Hefte, usw.).

    In den nächsten paar Tagen sollte mein Aktivierungscode ankommen, daher habe ich meine Unterlagen zurechtgelegt und diese 2 Fragen blieben noch ungeklärt.

    Vielen Dank

    Edit: Zählen die Beiträge zu Krankenversicherung auch als Werbungskosten?
    Zuletzt geändert von sakarya; 14.04.2015, 14:47.

    #2
    AW: Farhtkostenpauschale und Schreibwarenkosten

    Muss ich Gesamtstrecke für eine Woche zusammen rechnen oder wie kann ich mir das vorstellen.
    Dass tageweise gerechnet wird, ist aus der Anlage N unschwer erkennbar. Ob eine bzw. welche deiner Tätigkeitsstätten als erste Tätigkeitsstätte gilt, ist aus deinen Angaben nicht ersichtlich.

    Die Frage betrifft auch nicht ElsterFormular, ebenso wenig wie die Frage, ob Schreibmaterial pauschal ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden kann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Farhtkostenpauschale und Schreibwarenkosten

      Recht hast du ja, ich warte dann noch auf den A-code danach werde ich ja sehen ob sich die Fragen von alleine beantworten. Wollte mich vorab noch informieren aber das war wohl die falsche entscheidung. Beim lesen klingt es so als sei ich dir auf die Füße getreten Danke trozdem ...

      Kommentar


        #4
        AW: Farhtkostenpauschale und Schreibwarenkosten

        Zitat von sakarya Beitrag anzeigen
        Ich habe das nicht ganz verstanden wie das mit den Fahrtkosten berechnet wird. Da soll sich ja 2014 was geändert haben.
        Mein Fall:
        Von meiner Wohnung aus bis zur FH sind es ca. 12km
        Von meiner Wohnung aus bis zur Arbeit sind es ca. 6,5km
        Von der FH aus bis zur Arbeit sind es ca. 10,5km

        Alle 3 Fälle kommen in einer Woche vor. Muss ich Gesamtstrecke für eine Woche zusammen rechnen oder wie kann ich mir das vorstellen.

        Dann habe ich noch eine letzte Frage, gibt es eine Pauschale für Schreibwarenkosten? Ich habe kaum Quittungen behalten, darf ich das halbwegs Schätzen oder muss ich diese Kosten weglassen? Ich weiss das ich Quittungen aufheben muss usw. aber ich finde Sie einfach nicht und die belaufen sich auf das Jahr gesehen nicht über 100€ (Stifte, Hefte, usw.).

        In den nächsten paar Tagen sollte mein Aktivierungscode ankommen, daher habe ich meine Unterlagen zurechtgelegt und diese 2 Fragen blieben noch ungeklärt.

        Vielen Dank

        Edit: Zählen die Beiträge zu Krankenversicherung auch als Werbungskosten?
        Beiträge zur Krankenversicherung sind Sonderausgaben->Anlage Vorsorgeaufwand

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          #5
          AW: Farhtkostenpauschale und Schreibwarenkosten

          Hallo sakarya,

          Fahrtkosten: Wege zur ersten Tätigkeitsstelle laufen über die Entfernungspauschale (Anlage N 2. Seite oben, es gilt die einfache Strecke). Alles andere sind Dienstreisen (ebenda weiter unten bzw. auf der Unteranlage, es zählt die wirkliche gefahrene Strecke, 30 Cent pro Kilometer, aber nur mit dem eigenen PKW).

          Schreibwarenkosten: Du kannst - wie fast alles andere auch - schätzen, nennt sich Eigenbeleg. Und wenn das plausibel ist wird es in der Regel auch anerkannt. Außerdem hast du nichts zu verlieren (solange es der Wahrheit entspricht!!!), es wird halt vielleicht gestrichen, mehr nicht.

          Zusatzfrage: Kommst du mit den Werbungskosten insgesamt überhaupt über 1000 Euro? Denn sonst kannst du dir die Arbeit eigentlich sparen.

          Krankenversicherung: wurde schon von Entarro-Adun beantwortet.


          >>>Recht hast du ja, ich warte dann noch auf den A-code danach werde ich ja sehen ob sich die Fragen von alleine beantworten.

          Du kannst doch schon jetzt deine Erklärung machen, nur noch nicht abschicken. Und mehr gibt es auch mit der Registrierung nicht.


          >>>Wollte mich vorab noch informieren aber das war wohl die falsche entscheidung.

          Nein, wieso denn. Wenn überhaupt, dann erwarte ich, dass es die Fragesteller erst einmal alleine probieren, viele Frage beantworten sich nämlich schon durch die Formulare (und die Hilfe). Aber du scheinst dich ja durchaus schon etwas mit der Steuererklärung beschäftigt zu haben, also alles OK.


          >>>Die Frage betrifft auch nicht ElsterFormular, ebenso wenig wie die Frage, ob Schreibmaterial pauschal ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden kann.

          Natürlich betrifft das ElsterFormular. Beispielsweise hätte die Info, das solche Belege gar nicht eingereicht werden müssen wohl schon gereicht.


          >>>Beim lesen klingt es so als sei ich dir auf die Füße getreten

          Ach siehe da, also ist meine Einschätzung doch nicht so abwegig, mehr sag' ich jetzt nicht dazu (@sakarya: das betrifft dich jetzt nicht, ist was Foruminternes).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Farhtkostenpauschale und Schreibwarenkosten

            Beim lesen klingt es so als sei ich dir auf die Füße getreten
            Das ist eine Fehleinschätzung, aber ich gebe zu, die Fragen etwas kurz abgetan zu haben, wobei ich die Nachfrage zu den KV-Beiträgen ohnehin nicht gesehen habe.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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