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Beitragsrückerstattung nicht nachvollziehbar

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    Beitragsrückerstattung nicht nachvollziehbar

    Hallo,

    ich habe heute meinen Einkommensteuerbescheid 2014 erhalten.
    Gegenüber den von mir gemachten Angaben gibt es 1 Abweichung: Das Finanzamt setzt bei den abziehbaren Vorsorgeaufwendungen €160 weniger an, weil eine Beitragsrückerstattung von eben diesen € 160 berücksichtigt wird.

    1. Aus welchem Grund / auf welcher Basis setzt das Finanzamt diesen Betrag für Beitragsrückerstattungen an?
    2. Woher hat das Finanzamt den Betrag? Wurden also Rückerstattungen von irgendeiner meiner Versicherungen an das FA übermittelt?
    3. Welche Versicherungen kämen da in Frage? Übermitteln auch Haftpflichtversicherungen / KFZ-Haftpflichtversciherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen und private Krankenversciherungen Daten ans FA?
    4. Ich habe keine Info über tatsächlich erhaltene Beitragsrückerstattung in 2014. Woher hat das Finanzamt dann diese Info? Kann es sein, dass das Finanzamt einen falschen Betrag angesetzt hat? Oder dass eine meiner Versicherungen einen falschen Wert ans FA übermittelt hat?

    Wie gehe ich da am besten vor? Erst alle meine Versicherungen fragen, welche Werte übermittelt wurden, oder besser zuerst das FA fragen, woher der Wert kommt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Gruß
    fernfahrer

    #2
    AW: Beitragsrückerstattung nicht nachvollziehbar

    Alle Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, entrichtete Beiträge und auch Beitragserstattungen an die Finanzverwaltung zu melden, es sei denn, man hat der Übermittlung widersprochen. Darüber wird normalerweise auch eine Bescheinigung erstellt.

    Wer den Belegabruf nutzt, kann sich die an das Finanzamt übermittelten Beträge auch selbst ansehen.

    Haftpflichtversicherungen und Unfallversicherungen melden meines Wissens nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Beitragsrückerstattung nicht nachvollziehbar

      Hallo fernfahrer,

      Sie waren in 2013 u. 2014 Mitglied der Techniker Krankenkasse.
      Sie erhielten ab Februar/März 2014 ein Schreiben Ihrer Krankenkasse.
      Die war KEINE WERBUNG, dies war Ihr Scheck!
      Prüfen Sie Ihre Girokonten auf die entsprechende Gutschrift. Sollten Sie den Scheck vernichtet haben, wenden Sie sich zwecks Ungültigerklärung und Neuausstellung an Ihre Krankenkasse.
      Wie Sie sehen, gilt die Gutschrift als Ihnen zugeflossen
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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