Hallo fernfahrer,
Sie waren in 2013 u. 2014 Mitglied der Techniker Krankenkasse.
Sie erhielten ab Februar/März 2014 ein Schreiben Ihrer Krankenkasse.
Die war KEINE WERBUNG, dies war Ihr Scheck!
Prüfen Sie Ihre Girokonten auf die entsprechende Gutschrift. Sollten Sie den Scheck vernichtet haben, wenden Sie sich zwecks Ungültigerklärung und Neuausstellung an Ihre Krankenkasse.
Wie Sie sehen, gilt die Gutschrift als Ihnen zugeflossen

Einen Kommentar schreiben: