Hallo zusammen,
leider finde ich im Internet unterschiedliche Deutungen zum §9 Werbungskosten des EstG.
Ich bin in einem steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis und habe folgende Wohnsitze:
1. Wohnsitz, Einliegerwohnung im Haus der Eltern (Vereine, Freundin, Freunde, Hof, etc..)
2. Wohnsitz, 33 m² Mietwohnung an der ersten Tätigkeitstätte
Nun hat sich das EstG zur Einkommenssteuererklärung bezüglich doppelte Haushaltsführung und Kostenträgerschaft verändert.
Für den 1. Wohnsitz wird Kostgeld bezahlt und auf dem Hof gearbeitet. (kein Mietvertrag)
Die geforderte Grenze der Bagatellbeträge wird überschritten.
Welche Nachweise wird das FA fordern / Ist das angeben als Doppelte Haushaltführung möglich?
Auf welches Jahr bezieht sich nachfolgender Bericht?
http://www.wp-steuerberatung.de/aktu...tml?no_cache=1
leider finde ich im Internet unterschiedliche Deutungen zum §9 Werbungskosten des EstG.
Ich bin in einem steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis und habe folgende Wohnsitze:
1. Wohnsitz, Einliegerwohnung im Haus der Eltern (Vereine, Freundin, Freunde, Hof, etc..)
2. Wohnsitz, 33 m² Mietwohnung an der ersten Tätigkeitstätte
Nun hat sich das EstG zur Einkommenssteuererklärung bezüglich doppelte Haushaltsführung und Kostenträgerschaft verändert.
Für den 1. Wohnsitz wird Kostgeld bezahlt und auf dem Hof gearbeitet. (kein Mietvertrag)
Die geforderte Grenze der Bagatellbeträge wird überschritten.
Welche Nachweise wird das FA fordern / Ist das angeben als Doppelte Haushaltführung möglich?
Auf welches Jahr bezieht sich nachfolgender Bericht?
http://www.wp-steuerberatung.de/aktu...tml?no_cache=1
Kommentar