Hallo allerseits!
Ich bin gerade dabei, die Steuererklärung für meine Eltern zu erstellen und ich finde einfach keinen Hinweis darauf, ob für sie eine Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP besteht.
Ich habe auch schon sämtliche Anleitungen und Hinweise gelesen, auch auf der Seite des Finanzministeriums, und nach einer Lösung gegooglet aber nichts gefunden.
Folgender Sachverhalt:
- Eltern sind rechtsgültig verheiratet, Zusammenveranlagung
- Vater, Alleinverdiener, kein Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Rel.Gem.
- Mutter, nicht erwerbstätig, röm.-kath. (Klassische glaubensverschiedene Ehe)
- Es besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.
- Einkünfte aus Kapitalvermögen haben den Sparerfreibetrag überschritten
- Den Banken, wo Kapitalerträge erzielt wurden, wurde kein Auftrag zum Einbehalt von Kirchensteuer erteilt.
- In der Vergangenheit wurde stets das besondere Kirchgeld für die Kirchenzugehörigkeit meiner Mutter fällig.
Mit der Abgeltungssteuer sind die Steuern auf die Kapitalerträge ja nun abgegolten.
Günstigerprüfung kommt m.E. auch nicht in Frage, da der persönliche Steuersatz höher ist.
Es wurden auch keine Kapitalerträge erzielt, auf die noch Steuern abzuführen wären.
Man könnte sich die Anlage KAP m.E. also sparen. Denn KirchenSTEUER ist ja definitiv nicht mehr von den Kapitalerträgen abzuführen.
Wäre da nicht dieses besondere Kirchgeld, das ja anhand des gesamten zu versteuernden Einkommens berechnet wird.
Führt diese Konstellation also zu einer zwingenden Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP oder kann diese guten Gewissens weggelassen werden?
Vielleicht weiß hier ja jemand Näheres oder kann mir sagen, wo ich eine Antwort finden kann.
Vielen Dank auf jeden Fall!
Ich bin gerade dabei, die Steuererklärung für meine Eltern zu erstellen und ich finde einfach keinen Hinweis darauf, ob für sie eine Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP besteht.
Ich habe auch schon sämtliche Anleitungen und Hinweise gelesen, auch auf der Seite des Finanzministeriums, und nach einer Lösung gegooglet aber nichts gefunden.
Folgender Sachverhalt:
- Eltern sind rechtsgültig verheiratet, Zusammenveranlagung
- Vater, Alleinverdiener, kein Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Rel.Gem.
- Mutter, nicht erwerbstätig, röm.-kath. (Klassische glaubensverschiedene Ehe)
- Es besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.
- Einkünfte aus Kapitalvermögen haben den Sparerfreibetrag überschritten
- Den Banken, wo Kapitalerträge erzielt wurden, wurde kein Auftrag zum Einbehalt von Kirchensteuer erteilt.
- In der Vergangenheit wurde stets das besondere Kirchgeld für die Kirchenzugehörigkeit meiner Mutter fällig.
Mit der Abgeltungssteuer sind die Steuern auf die Kapitalerträge ja nun abgegolten.
Günstigerprüfung kommt m.E. auch nicht in Frage, da der persönliche Steuersatz höher ist.
Es wurden auch keine Kapitalerträge erzielt, auf die noch Steuern abzuführen wären.
Man könnte sich die Anlage KAP m.E. also sparen. Denn KirchenSTEUER ist ja definitiv nicht mehr von den Kapitalerträgen abzuführen.
Wäre da nicht dieses besondere Kirchgeld, das ja anhand des gesamten zu versteuernden Einkommens berechnet wird.
Führt diese Konstellation also zu einer zwingenden Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP oder kann diese guten Gewissens weggelassen werden?
Vielleicht weiß hier ja jemand Näheres oder kann mir sagen, wo ich eine Antwort finden kann.
Vielen Dank auf jeden Fall!
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