Hallo Forum,
bin eingestellt von Zeitarbetsfirma als Leiharbeiter und eingesetzt auf div. Baustellen und Baufirmen (Einsatzorten und Bauunternehmen) ) immer für ca. 1 Monat im Raum Bayern.
Ich habe Familie, deswegen ich fahre wöchentlich mit eig.Auto nach Hause.
Meine Frage: Kann ich im Raumen dopp.Haushaltsführung nur einmal - 3 Mon Mehraufwendungen für Verpflegung pro Jahr absetzen, oder für jeden Einsatort
d.h. praktisch ganzes Jahr ?
Für diese Zeitarbeitsfirma bin 3 Jahre schon beschäftigt. Kann ich die 3 Mon. Frist jedes Jahr absetzen, oder nur einmalich ?
Wenn geht nur einmal 3 Mon.p. Jahr, kann ich dann die restlichen Tage als Mehraufwendungen für Verpflegung im Raumen Auswärtstätigkeiten? d.h. 12 Euro pro Tag (täglich 10 STD Arbeit) auch absetzen.
Danke für Antwort
Pavol
bin eingestellt von Zeitarbetsfirma als Leiharbeiter und eingesetzt auf div. Baustellen und Baufirmen (Einsatzorten und Bauunternehmen) ) immer für ca. 1 Monat im Raum Bayern.
Ich habe Familie, deswegen ich fahre wöchentlich mit eig.Auto nach Hause.
Meine Frage: Kann ich im Raumen dopp.Haushaltsführung nur einmal - 3 Mon Mehraufwendungen für Verpflegung pro Jahr absetzen, oder für jeden Einsatort
d.h. praktisch ganzes Jahr ?
Für diese Zeitarbeitsfirma bin 3 Jahre schon beschäftigt. Kann ich die 3 Mon. Frist jedes Jahr absetzen, oder nur einmalich ?
Wenn geht nur einmal 3 Mon.p. Jahr, kann ich dann die restlichen Tage als Mehraufwendungen für Verpflegung im Raumen Auswärtstätigkeiten? d.h. 12 Euro pro Tag (täglich 10 STD Arbeit) auch absetzen.
Danke für Antwort
Pavol
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