Hallo,
ich möchte gern Unterhalt und übernommene Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung für meine Lebensgefährtin (gemeinsamer Haushalt, nur ein Einkommen, keine Sozialleistungen) geltend machen. Habe das auch in den Zeilen 7 - 11 eingetragen.
Soweit so gut. Ich bin jetzt aber bei der Eingabehilfe von ElsterFormular auf folgenden Satz gestoßen:
"Soweit Sie als Versicherungsnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die unterstützte Person geleistet haben, sind diese in den Zeilen 40 bis 45 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen."
Was genau bedeutet dieser Satz?
Meine Lebensgefährtin ist nicht bei mir mitversichert, daher dürfte sie wohl die Versicherungsnehmerin sein. Aber ich zahle die Beiträge. Muss ich das nun in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen oder nicht?
LG
ich möchte gern Unterhalt und übernommene Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung für meine Lebensgefährtin (gemeinsamer Haushalt, nur ein Einkommen, keine Sozialleistungen) geltend machen. Habe das auch in den Zeilen 7 - 11 eingetragen.
Soweit so gut. Ich bin jetzt aber bei der Eingabehilfe von ElsterFormular auf folgenden Satz gestoßen:
"Soweit Sie als Versicherungsnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die unterstützte Person geleistet haben, sind diese in den Zeilen 40 bis 45 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen."
Was genau bedeutet dieser Satz?
Meine Lebensgefährtin ist nicht bei mir mitversichert, daher dürfte sie wohl die Versicherungsnehmerin sein. Aber ich zahle die Beiträge. Muss ich das nun in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen oder nicht?
LG
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