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Unterhalt für Lebensgefährtin inkl. Krankenkassenbeiträge?

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    Unterhalt für Lebensgefährtin inkl. Krankenkassenbeiträge?

    Hallo,

    ich möchte gern Unterhalt und übernommene Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung für meine Lebensgefährtin (gemeinsamer Haushalt, nur ein Einkommen, keine Sozialleistungen) geltend machen. Habe das auch in den Zeilen 7 - 11 eingetragen.

    Soweit so gut. Ich bin jetzt aber bei der Eingabehilfe von ElsterFormular auf folgenden Satz gestoßen:

    "Soweit Sie als Versicherungsnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die unterstützte Person geleistet haben, sind diese in den Zeilen 40 bis 45 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen."

    Was genau bedeutet dieser Satz?

    Meine Lebensgefährtin ist nicht bei mir mitversichert, daher dürfte sie wohl die Versicherungsnehmerin sein. Aber ich zahle die Beiträge. Muss ich das nun in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen oder nicht?

    LG

    #2
    AW: Unterhalt für Lebensgefährtin inkl. Krankenkassenbeiträge?

    Wenn du sowieso eine Anlage Unterhalt ausfüllst, gehört es eigentlich dort rein.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Unterhalt für Lebensgefährtin inkl. Krankenkassenbeiträge?

      Hallo Beamtenschweiß,

      danke für deine Antwort.

      "Wenn du sowieso eine Anlage Unterhalt ausfüllst, gehört es eigentlich dort rein."

      1. Mit "dort" meinst du die Anlage Unterhalt? Wenn ja: In der Anlage Unterhalt wird ja direkt auf die Anlage Vorsorgeaufwand verwiesen. Ich kann die genannten Angaben also nicht in der Anlage Unterhalt unterbringen.

      2. Oder meinst du mit "dort" die Anlage Vorsorgeaufwand? Wenn ja:
      Ich verstehe den Satz grob so: Wenn (Bedingung), dann Zeilen 40 bis 45 der Anlage Vorsorgeaufwand aufüllen. Es gibt also Fälle in denen ich die die Zeilen ausfüllen muss und Fälle in denen ich sie nicht ausfüllen muss. Mit anderen Worten: Nur weil ich Anlage Unterhalt ausfülle, heißt das noch nicht, dass ich Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen muss, wie von dir vorgeschlagen.

      Die Frage ist: Trifft "Soweit Sie als Versicherungsnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die unterstützte Person geleistet haben" auf mich zu?


      LG

      - - - Aktualisiert - - -

      Ergänzung: Mir ist klar dass in dem Text mit "Versicherungsnehmer" ich gemeint bin. Mir ist nur nicht klar der Nehmer welcher Versicherung ich sein muss (damit der Text auf mich zutrifft):
      1. Der meiner Eigenen, klar ich hab ja eine
      2. Der meiner Lebensgefährtin

      LG

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        #4
        AW: Unterhalt für Lebensgefährtin inkl. Krankenkassenbeiträge?

        Du bist sicher nicht Versicherungsnehmer für die Krankenversicherung deiner Freundin.

        Daher Anlage Unterhalt.

        Kommentar


          #5
          Okay, habs begriffen

          Aber das ich die Anlage Unterhalt ausfüllen muss war mir schon klar. Ich wollte im Prinzip nur wissen ob ich zusätzlich Angaben in der Anlage Vorsorgeaufwand machen muss.

          LG

          Kommentar


            #6
            AW: Unterhalt für Lebensgefährtin inkl. Krankenkassenbeiträge?

            Zitat von udndudl Beitrag anzeigen
            Okay, habs begriffen

            Aber das ich die Anlage Unterhalt ausfüllen muss war mir schon klar. Ich wollte im Prinzip nur wissen ob ich zusätzlich Angaben in der Anlage Vorsorgeaufwand machen muss.

            LG
            Nein, darfst du nicht. Ein doppelte Berücksichtigung ist nicht gestattet.
            Mfg

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