Hallo allerseits,
also ich hab zwei Fragen:
1. Die erste Berufsausbildung kann ich ja als Werbungskosten geltend machen, wenn diese innerhalb eines Dienstverhältnis stattfindet (Anlage N, Zeile 45). Die Ausbildung war berufsbegleitend, heißt 4x im Jahr 14 Tage Blockunterricht, welcher weit weg stattfand. Dabei sind Reise-,Verpflegungs- und Unterkunftskosten angefallen. Meine Frage: kann ich diese Kosten unter "Reisekosten beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit" pauschal geltend machen? Und dort dann auch unter den detailierten Angaben die Verpflegungspauschale angeben?
Das Schulgeld würde ich dann nach wie vor unter Anlage N Zeile 45 angeben?!
2. Wenn jetzt der Fall wäre, dass ich mich weiterbilde (auch berufsbegleitend mit Blockunterricht mit Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten) z.B. vom Heilerziehungspfleger zum Heilpädagogen, kann ich diese Kosten dann wie in 1. geltend machen? Oder gehört das woanders hin?
Vielen Dank für eure Hilfe!
also ich hab zwei Fragen:
1. Die erste Berufsausbildung kann ich ja als Werbungskosten geltend machen, wenn diese innerhalb eines Dienstverhältnis stattfindet (Anlage N, Zeile 45). Die Ausbildung war berufsbegleitend, heißt 4x im Jahr 14 Tage Blockunterricht, welcher weit weg stattfand. Dabei sind Reise-,Verpflegungs- und Unterkunftskosten angefallen. Meine Frage: kann ich diese Kosten unter "Reisekosten beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit" pauschal geltend machen? Und dort dann auch unter den detailierten Angaben die Verpflegungspauschale angeben?
Das Schulgeld würde ich dann nach wie vor unter Anlage N Zeile 45 angeben?!
2. Wenn jetzt der Fall wäre, dass ich mich weiterbilde (auch berufsbegleitend mit Blockunterricht mit Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten) z.B. vom Heilerziehungspfleger zum Heilpädagogen, kann ich diese Kosten dann wie in 1. geltend machen? Oder gehört das woanders hin?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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