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Ausbildung und Weiterbildung

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    Ausbildung und Weiterbildung

    Hallo allerseits,

    also ich hab zwei Fragen:

    1. Die erste Berufsausbildung kann ich ja als Werbungskosten geltend machen, wenn diese innerhalb eines Dienstverhältnis stattfindet (Anlage N, Zeile 45). Die Ausbildung war berufsbegleitend, heißt 4x im Jahr 14 Tage Blockunterricht, welcher weit weg stattfand. Dabei sind Reise-,Verpflegungs- und Unterkunftskosten angefallen. Meine Frage: kann ich diese Kosten unter "Reisekosten beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit" pauschal geltend machen? Und dort dann auch unter den detailierten Angaben die Verpflegungspauschale angeben?
    Das Schulgeld würde ich dann nach wie vor unter Anlage N Zeile 45 angeben?!

    2. Wenn jetzt der Fall wäre, dass ich mich weiterbilde (auch berufsbegleitend mit Blockunterricht mit Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten) z.B. vom Heilerziehungspfleger zum Heilpädagogen, kann ich diese Kosten dann wie in 1. geltend machen? Oder gehört das woanders hin?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Ausbildung und Weiterbildung

    Hallo schatzimoor,

    hier helfen User anderen Usern bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung. Deine Frage was wäre wenn -> geht über Ausfülltipps hinaus und für steuerliche Beratung ist hier kein Platz, d.h. die darf hier nicht erfolgen, dafür gibt es Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.

    Tschüß

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      #3
      AW: Ausbildung und Weiterbildung

      Darüber hinaus habe ich häufig schon erlebt, dass die Berufsausbildung gerade nicht INNERHALB eines Dienstverhältnisses stattfand, sondern "nur" parallel dazu, auch wenn dafür der Arbeitslohn und Arbeitszeit gekürzt wurde. Dann wäre Deine erste Annahme nämlich schon falsch.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Ausbildung und Weiterbildung

        entschuldigung, also keine Steuerberatungsfragen mehr

        Verständnisfragen sind aber hoffentlich ok, oder?

        Also: Was genau heißt Dienstverhältnis?

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          #5
          AW: Ausbildung und Weiterbildung

          Arbeitsverhältnis.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Ausbildung und Weiterbildung

            Als Dienstverhältnis gilt jedes Anstellungsverhältnis bei einem Arbeitgeber, gleich, ob als Arbeiter, Angestellter oder Beamter.

            Ob eine Fortbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses erfolgt, ist anhand der Inhalte der Fortbildung zu beurteilen. Hat sie etwas (viel oder wenig?) mit dem ausgeübten Beruf zu tun oder werden neue Qualifikationen angestrebt?

            Soweit meine Antwort, die beinhaltet jetzt keine Steuerberatung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Ausbildung und Weiterbildung

              ok, danke

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