Hallo, ich mache gerade die Erklärung fertig und versuche folgendes richtig einzutragen.
Meine Tochter ist 26 Jahre alt wohnt noch im Elternhaus und studiert (Kindergeldzahlungen bestehen nicht mehr).
Wir unterstützen unsere Tocher finanziell mit ca. 700€ im Monat plus Krankenversicherung.
1.
In der Anlage Unterhalt habe ich alles Eingetragen.
Als Ausgabe habe ich den 01.01 direkt mit dem höchstbetrag angegebn. Ist das richtig, oder muss ich den Betrag in 12 Monate aufteilen? Also jeden Monat 696€?
Der Unterhalt (Nahrung usw.) wurde immer Bar bezahlt.
Das sollte doch kein Problem sein oder?
2.
Das steht in der Ausfüllhilfe:
"Wenn die unterstuetzte Person im Haushalt des Zahlenden lebt, geht das Finanzamt davonaus, dass der Hoechstbetrag von 8130 geleistet worden ist;..."
Also muss ich keinen Nachweis einfügen, oder?
Das Programm verlang einen Nachweis...
3.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Diese wurde monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
Muss ich das jeweils mit Kontoauszügen nachweisen, oder fällt das auch weg?
4.
Muss ich noch zusätzlich einen Nachweis für die Beduerftigkeit vorlegen? (Sie hat ihre Steuererklärungen privat/beruflich usw. schon abgegeben).
Vielen Dank
Meine Tochter ist 26 Jahre alt wohnt noch im Elternhaus und studiert (Kindergeldzahlungen bestehen nicht mehr).
Wir unterstützen unsere Tocher finanziell mit ca. 700€ im Monat plus Krankenversicherung.
1.
In der Anlage Unterhalt habe ich alles Eingetragen.
Als Ausgabe habe ich den 01.01 direkt mit dem höchstbetrag angegebn. Ist das richtig, oder muss ich den Betrag in 12 Monate aufteilen? Also jeden Monat 696€?
Der Unterhalt (Nahrung usw.) wurde immer Bar bezahlt.
Das sollte doch kein Problem sein oder?
2.
Das steht in der Ausfüllhilfe:
"Wenn die unterstuetzte Person im Haushalt des Zahlenden lebt, geht das Finanzamt davonaus, dass der Hoechstbetrag von 8130 geleistet worden ist;..."
Also muss ich keinen Nachweis einfügen, oder?
Das Programm verlang einen Nachweis...
3.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Diese wurde monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
Muss ich das jeweils mit Kontoauszügen nachweisen, oder fällt das auch weg?
4.
Muss ich noch zusätzlich einen Nachweis für die Beduerftigkeit vorlegen? (Sie hat ihre Steuererklärungen privat/beruflich usw. schon abgegeben).
Vielen Dank
Kommentar