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Unterhalt für Kinder im Studium

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    Unterhalt für Kinder im Studium

    Hallo, ich mache gerade die Erklärung fertig und versuche folgendes richtig einzutragen.

    Meine Tochter ist 26 Jahre alt wohnt noch im Elternhaus und studiert (Kindergeldzahlungen bestehen nicht mehr).
    Wir unterstützen unsere Tocher finanziell mit ca. 700€ im Monat plus Krankenversicherung.



    1.
    In der Anlage Unterhalt habe ich alles Eingetragen.
    Als Ausgabe habe ich den 01.01 direkt mit dem höchstbetrag angegebn. Ist das richtig, oder muss ich den Betrag in 12 Monate aufteilen? Also jeden Monat 696€?
    Der Unterhalt (Nahrung usw.) wurde immer Bar bezahlt.
    Das sollte doch kein Problem sein oder?

    2.
    Das steht in der Ausfüllhilfe:
    "Wenn die unterstuetzte Person im Haushalt des Zahlenden lebt, geht das Finanzamt davonaus, dass der Hoechstbetrag von 8130 geleistet worden ist;..."
    Also muss ich keinen Nachweis einfügen, oder?
    Das Programm verlang einen Nachweis...


    3.
    Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Diese wurde monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
    Muss ich das jeweils mit Kontoauszügen nachweisen, oder fällt das auch weg?


    4.
    Muss ich noch zusätzlich einen Nachweis für die Beduerftigkeit vorlegen? (Sie hat ihre Steuererklärungen privat/beruflich usw. schon abgegeben).


    Vielen Dank

    #2
    AW: Unterhalt für Kinder im Studium

    Hallo,

    von welchem Jahr sprichst du?
    2014 beträgt der Höchstbetrag keine 8130€ sondern 8354€.
    Wo fordert das Programm Nachweise?
    Das Programm fordert NIE Nachweise, höchstens das FA.
    Ist das ein grüner Hinweis? Einfach wegklicken.
    Zahlungen für KK - Belege beifügen - erspart wahrscheinlich Nachfragen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Unterhalt für Kinder im Studium

      Für die Krankenversicherung wird das Finanzamt eine Bescheinigung der Krankenversicherung wollen. Wenn die Tochter selbst Einkünfte hat, würde ich ihren Steuerbescheid gleich als Nachweis mitschicken.
      Damit vermeidest du Rückfragen seitens des Finanzamts.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Unterhalt für Kinder im Studium

        Wenn die Tochter selbst Einkünfte hat, würde ich ihren Steuerbescheid gleich als Nachweis mitschicken
        Wenn die Tochter selbst Einkünfte hat, könnte das Auswirkungen auf die Anerkennung der Unterhaltsleistungen haben, im Übrigen darf die unterstützte Person auch kein nennenswertes Vermögen haben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Unterhalt für Kinder im Studium

          Danke für euere Antworten


          @FIGul Für das Jahr 2014, hatte mich wohl bei dem Betrag vertippt.
          Ja den Hinweis meinte ich.


          Tochte hatte keine Einkünfte und auch kein nennenswertes Vermögen.

          5.
          Ich habe das Geld auf das Konto meiner Tochter überwiesen.
          Wie kann ich das Bescheinigen? Monatliche Kontoauszüge meiner Tochter?


          Könnt ihr noch was zu Punkt 1,4 und 5 sagen?

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            #6
            AW: Unterhalt für Kinder im Studium

            1) dürfte in Ordnung sein

            4) Du widersprichst dich irgendwie? Hat deine Tochter jetzt eine Steuererklärung abgegeben oder nicht? Wenn sie keine Einkünfte hat, wofür hat sie dann eine Steuererklärung abgegeben ?

            5) Wenn deine Tochter in deinem Haushalt gewohnt hat, musst du keine Kontoauszüge einreichen, sondern wie gesagt nur erstmal eine Bescheinigung der Krankenversicherung über die Krankenversicherungsbeiträge. Ob du oder deine Tochter diese gezahlt hat, muss daraus nicht ersichtlich sein, sondern nur die Höhe der im Jahr gezahlten Basisabsicherung.
            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 25.04.2015, 20:08.
            Mfg

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              #7
              AW: Unterhalt für Kinder im Studium

              @Elster-Tester

              4. Dann war das sicher die Umsatzsteuererklärung?! Bin mir da nicht sicher...

              5. Achso...jetzt habe ich das Verstanden.

              Vielen Dank!

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                #8
                AW: Unterhalt für Kinder im Studium

                4. Dann war das sicher die Umsatzsteuererklärung?! Bin mir da nicht sicher...
                Derart wichtige Fragen sollten aber nicht ungeklärt bleiben. Eine Umsatzsteuererklärung geben gewöhnlich Unternehmer ab, nicht Privatleute ohne Einkünfte.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Unterhalt für Kinder im Studium

                  Zitat von lily88 Beitrag anzeigen
                  4. Dann war das sicher die Umsatzsteuererklärung?! Bin mir da nicht sicher...
                  das wäre dann ja noch widersprüchlicher

                  Da du auf der Anlage Unterhalt die Einkünfte und Bezüge deiner Tochter angeben musst, solltest du das dringend in Erfahrung bringen.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Unterhalt für Kinder im Studium

                    Oh nein! Das passiert wenn man sich nur einmal im Jahr um sowas kümmert. -_-
                    Meine Tochter ist Studentin und war nebenbei Selbständig (ersten 3 Monate im Jahr 2014). Hatte aber keine Einnahmen im Jahr 2014.
                    So ich hoffe das stimmt jetzt alles!

                    Darf ich trotzdem die Anlage zum Unterhalt für Sie ausfüllen oder nicht?


                    Danke für eure Hilfe

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                      #11
                      AW: Unterhalt für Kinder im Studium

                      Ich gehe davon aus.
                      Wie bereits erwähnt, würde ich ihren Steuerbescheid gleich mitschicken.
                      Mfg

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