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Fahrkosten Leiharbeit neue Regelung

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    Fahrkosten Leiharbeit neue Regelung

    Halli Hallo,

    ich war von 06.2013 bis 01.2015 bei einer Zeitarbeitfirma angestellt.Nu möchte ich die Steuererklärung für das Jahr 2014 machen und die Fahrkosten als Reisekosten geltend machen. Seit 2014 gibt es ja die neue Regelung mit der ersten Tätigkeitsstätte.

    Nach meinen Recherchen sind davon folgende Leiharbeiter betroffen:

    - die ausschließlich für einen Einsatz bei der Entleihfirma eingestellt wurden,

    - die unbefristet ("bis auf Weiteres") oder

    - die voraussichtlich für mehr als 48 Monate dort eingesetzt werden


    Mein Vertrag war immer auf 6 Monate befristet und wurde dann um weitere 6 Monate verlängert, zu dem war ich im Jahr 2014 bei 3 verschieden Kunden meines Arbeitgebers tätig.

    Sehe ich es richtig, dass ich somit die Fahrkosten als Reisekosten geltend machen kann ?

    #2
    AW: Fahrkosten Leiharbeit neue Regelung

    Hier findest du ab Randnummer 12 alles, was du wissen musst:

    http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fahrkosten Leiharbeit neue Regelung

      Hallo, ich bin ganz neu und muss meine Steuererklährung für 2014 nachreichen. Ich sitze vorm Elsterformular online und bin ratlos.

      Leiharbeiter

      2014 Jan-11.März verliehen, unbefristet - 28 km eine Strecke

      12.3. - dto. unbefristet verliehen - 18 km eine Strecke


      was gebe ich als 1. Arbeitsstätte an - ich habe gelesen - die mit der kürzesten Entfernung?

      Ps: Steuerhilfeverein will ich nicht. Ich ahle keine Lohnsteuer und meine Frau ist EU-Rentnerin. zu teuer.


      Aus dem oben angegebenem Link werde ich nicht schlau... sorry
      Zuletzt geändert von mariowetz; 08.05.2016, 14:23. Grund: als eigenständie Frage u stellen

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrkosten Leiharbeit neue Regelung

        Du hattet doch nicht gleichzeitig zwei Tätigkeitsstätten sondern zeitlich nacheinander und wenn die Zuweisung jeweils unbefristet war, ist das doch ganz klar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fahrkosten Leiharbeit neue Regelung

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Du hattet doch nicht gleichzeitig zwei Tätigkeitsstätten sondern zeitlich nacheinander und wenn die Zuweisung jeweils unbefristet war, ist das doch ganz klar.
          Für mich leider nicht aber Danke für eine Antwort.

          Ich wollte eigentlich wissen, ob ich beide Arbeitsstellen als 1. Arbeitsstätte angebe. Also fortlaufend. Mann kann ja mehrere eingeben. Ich habe warscheinlich gerade einen Knoten im Kopf.

          Kommentar


            #6
            AW: Fahrkosten Leiharbeit neue Regelung

            Zitat von mariowetz Beitrag anzeigen
            Für mich leider nicht aber Danke für eine Antwort.

            Ich wollte eigentlich wissen, ob ich beide Arbeitsstellen als 1. Arbeitsstätte angebe. Also fortlaufend. Mann kann ja mehrere eingeben. Ich habe warscheinlich gerade einen Knoten im Kopf.
            Genau so kann man das eintragen.
            Mfg

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