Halli Hallo,
ich war von 06.2013 bis 01.2015 bei einer Zeitarbeitfirma angestellt.Nu möchte ich die Steuererklärung für das Jahr 2014 machen und die Fahrkosten als Reisekosten geltend machen. Seit 2014 gibt es ja die neue Regelung mit der ersten Tätigkeitsstätte.
Nach meinen Recherchen sind davon folgende Leiharbeiter betroffen:
- die ausschließlich für einen Einsatz bei der Entleihfirma eingestellt wurden,
- die unbefristet ("bis auf Weiteres") oder
- die voraussichtlich für mehr als 48 Monate dort eingesetzt werden
Mein Vertrag war immer auf 6 Monate befristet und wurde dann um weitere 6 Monate verlängert, zu dem war ich im Jahr 2014 bei 3 verschieden Kunden meines Arbeitgebers tätig.
Sehe ich es richtig, dass ich somit die Fahrkosten als Reisekosten geltend machen kann ?
ich war von 06.2013 bis 01.2015 bei einer Zeitarbeitfirma angestellt.Nu möchte ich die Steuererklärung für das Jahr 2014 machen und die Fahrkosten als Reisekosten geltend machen. Seit 2014 gibt es ja die neue Regelung mit der ersten Tätigkeitsstätte.
Nach meinen Recherchen sind davon folgende Leiharbeiter betroffen:
- die ausschließlich für einen Einsatz bei der Entleihfirma eingestellt wurden,
- die unbefristet ("bis auf Weiteres") oder
- die voraussichtlich für mehr als 48 Monate dort eingesetzt werden
Mein Vertrag war immer auf 6 Monate befristet und wurde dann um weitere 6 Monate verlängert, zu dem war ich im Jahr 2014 bei 3 verschieden Kunden meines Arbeitgebers tätig.
Sehe ich es richtig, dass ich somit die Fahrkosten als Reisekosten geltend machen kann ?
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