AW: UmSt-Voranmeldung - in welche Zeile kommt Rückerstattung KM/Telefon?
Die älteren Rechnungen habe ich an das Amtsgericht gestellt, andere Rechnungen an eine GBR, die vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die GBR hat die Rechnungen aber erst Ende letzten Monats bezahlt, sodass ich hier noch eine überarbeitete Rechnung stellen kann, sodass sie mir die MwSt nachträglich überweisen können.
Das Amtsgericht ist denke ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Was meinst du mit, "nachdem du vorhast die Beträge richtig... anzugeben".
Gibt es hier noch eine andere legale Möglichkeit?
Die älteren Rechnungen habe ich an das Amtsgericht gestellt, andere Rechnungen an eine GBR, die vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die GBR hat die Rechnungen aber erst Ende letzten Monats bezahlt, sodass ich hier noch eine überarbeitete Rechnung stellen kann, sodass sie mir die MwSt nachträglich überweisen können.
Das Amtsgericht ist denke ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt
Was meinst du mit, "nachdem du vorhast die Beträge richtig... anzugeben".
Gibt es hier noch eine andere legale Möglichkeit?
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