Hallo zusammen
ich habe folgendes Problem:
Sohn 21 ohne Berufsausbildung und ohne Einkommen, auch nicht arbeitssuchend oder dergleichen gemeldet, somit erhalte ich auch kein Kindergeld, da kein Anspruch mehr besteht.
Kann ich nun die Aufwendungen, die mir dadurch entstehen (Anteilig Miete, Lebensmittel etc.) ohne Nachweise mit dem Höchstbetrag angeben?
Ich habe das nicht klar raus lesen können.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
LG Birgit
ich habe folgendes Problem:
Sohn 21 ohne Berufsausbildung und ohne Einkommen, auch nicht arbeitssuchend oder dergleichen gemeldet, somit erhalte ich auch kein Kindergeld, da kein Anspruch mehr besteht.
Kann ich nun die Aufwendungen, die mir dadurch entstehen (Anteilig Miete, Lebensmittel etc.) ohne Nachweise mit dem Höchstbetrag angeben?
Ich habe das nicht klar raus lesen können.
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
LG Birgit
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