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Anlage Unterhalt

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    Anlage Unterhalt

    Hallo zusammen

    ich habe folgendes Problem:
    Sohn 21 ohne Berufsausbildung und ohne Einkommen, auch nicht arbeitssuchend oder dergleichen gemeldet, somit erhalte ich auch kein Kindergeld, da kein Anspruch mehr besteht.
    Kann ich nun die Aufwendungen, die mir dadurch entstehen (Anteilig Miete, Lebensmittel etc.) ohne Nachweise mit dem Höchstbetrag angeben?
    Ich habe das nicht klar raus lesen können.

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe

    LG Birgit

    #2
    AW: Anlage Unterhalt

    Wenn er in deinem Haushalt lebt, sollte das keine Probleme machen. Vermögen wird er ja auch keins haben?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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