Hallo,
ich verstehe da etwas nicht. Auf meinem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2014 ist ab Juni (Geburt) ein Kinderfreibetrag von 1,0 angegeben. Auf dem meiner Frau (gemeinsam veranlagt) nicht. Soweit so gut.
Ich habe Anlage "Kind" ausgefüllt und das seit Juni erhaltene Kindergeld eingetragen.
Auf der von Elster nun erstellten Berechnung finde ich den Kinderfreibetrag aber nur im Abschnitt "Berechnung des Solidaritätszuschlags" wieder und dort erniedrigt es mein zu versteuerndes Einkommen um 7008,- EUR.
Das eigentliche zu versteuernde Einkommen wird jedoch nicht um diesen Freibetrag reduziert. Im letzten Abschnitt "Steuerbelastung" in dem die letztendlich errechnete Einkommenssteuer und das zu versteuernde Einkommen aufgeführt sind, finden sich die 7008 EUR nicht berücksichtigt wieder. Auf das Kindergeld wurde sich in der gesamten Berechnung offensichtlich gar nicht bezogen.
Unser Bruttoarbeitslohn liegt > 70.000 - ich hatte mal gelesen, "ab 60.000 lohnt sich der Kinderfreibetrag".
Wie kann ich daraus schlau werden? Warum reduziert der Kinderfreibetrag nicht grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen? Bzw. wo sehe ich die Berechnung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld?!
ich verstehe da etwas nicht. Auf meinem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2014 ist ab Juni (Geburt) ein Kinderfreibetrag von 1,0 angegeben. Auf dem meiner Frau (gemeinsam veranlagt) nicht. Soweit so gut.
Ich habe Anlage "Kind" ausgefüllt und das seit Juni erhaltene Kindergeld eingetragen.
Auf der von Elster nun erstellten Berechnung finde ich den Kinderfreibetrag aber nur im Abschnitt "Berechnung des Solidaritätszuschlags" wieder und dort erniedrigt es mein zu versteuerndes Einkommen um 7008,- EUR.
Das eigentliche zu versteuernde Einkommen wird jedoch nicht um diesen Freibetrag reduziert. Im letzten Abschnitt "Steuerbelastung" in dem die letztendlich errechnete Einkommenssteuer und das zu versteuernde Einkommen aufgeführt sind, finden sich die 7008 EUR nicht berücksichtigt wieder. Auf das Kindergeld wurde sich in der gesamten Berechnung offensichtlich gar nicht bezogen.
Unser Bruttoarbeitslohn liegt > 70.000 - ich hatte mal gelesen, "ab 60.000 lohnt sich der Kinderfreibetrag".
Wie kann ich daraus schlau werden? Warum reduziert der Kinderfreibetrag nicht grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen? Bzw. wo sehe ich die Berechnung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld?!
Kommentar