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Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

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    Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

    Hallo,

    ich verstehe da etwas nicht. Auf meinem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2014 ist ab Juni (Geburt) ein Kinderfreibetrag von 1,0 angegeben. Auf dem meiner Frau (gemeinsam veranlagt) nicht. Soweit so gut.
    Ich habe Anlage "Kind" ausgefüllt und das seit Juni erhaltene Kindergeld eingetragen.
    Auf der von Elster nun erstellten Berechnung finde ich den Kinderfreibetrag aber nur im Abschnitt "Berechnung des Solidaritätszuschlags" wieder und dort erniedrigt es mein zu versteuerndes Einkommen um 7008,- EUR.

    Das eigentliche zu versteuernde Einkommen wird jedoch nicht um diesen Freibetrag reduziert. Im letzten Abschnitt "Steuerbelastung" in dem die letztendlich errechnete Einkommenssteuer und das zu versteuernde Einkommen aufgeführt sind, finden sich die 7008 EUR nicht berücksichtigt wieder. Auf das Kindergeld wurde sich in der gesamten Berechnung offensichtlich gar nicht bezogen.

    Unser Bruttoarbeitslohn liegt > 70.000 - ich hatte mal gelesen, "ab 60.000 lohnt sich der Kinderfreibetrag".

    Wie kann ich daraus schlau werden? Warum reduziert der Kinderfreibetrag nicht grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen? Bzw. wo sehe ich die Berechnung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld?!

    #2
    AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

    Wenn man sich die Grafik auf http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag anguckt dann sieht man gleich, dass bei 2 Kindern 70.000 im Grenzbereich liegen.

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      #3
      AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

      Wir haben nur ein Kind. Ich habe 1,0 Kinderfreibträge, meine Frau 0. Da sieht das bei 70.000 wieder etwas anders aus, oder? Meine ich in der Grafik jedenfalls zu erkennen. Und wie gesagt - bis auf den Teil bei der Berechnung des Soli finde ich in dem Berechnungsdokument von Elster keinerlei Bezug auf Kinder, Kinderfreibträge, Kindergeld, Elterngeld, Mutterschutzgeld usw usw...... das macht mich stutzig.

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

        Da das Kind erst im Juni geboren ist, verschiebt sich vielleicht die Grenze bei der der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld ist.
        Mfg

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

          Upps, wie komm ich jetzt auf 2? Bei einem Kind scheint der Freibetrag so ungefähr ab 64.000 zvE zu greifen. Wie hoch ist der bei Euch? Du könntest ja zum Spaß mal versuchen, ein paar Tausender mehr Lohn in ElsterFormular einzugeben und dann nochmal zu rechnen.

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            #6
            AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Da das Kind erst im Juni geboren ist, verschiebt sich vielleicht die Grenze bei der der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld ist.
            Das dürfte die Lösung sein, denn bei einer Geburt im Juni beträgt das bei der Günstigerrechnung zu berücksichtigende Kindergeld 7/12 von 2.208 €, aber auch der Kinderfreibetrag nur 7/12 von 7.008 €. Beim Solidaritätszuschlag hingegen erfolgt KEINE Kürzung auf 7/12, d.h. DORT werden volle 7.008 € angesetzt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

              Im Vergleich mit dem Soli stimmt das natürlich. Aber gerade bei der Zwölftelung sollte sich die Wahrscheinlichkeit in Richtung Freibetrag verschieben, denn die obersten 4.000 werden ja vom Prozentsatz her höher besteuert als die obersten 7.000.

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                #8
                AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

                Wenn ich mein Einkommen in Anlage N um ca. 500 EUR auf den nächsten Tausender erhöhe (ohne die anderen Angaben in Anlage N anzupassen), werden 4088 EUR vom zu versteuernden Einkommen abgerechnet.
                Offensichtlich schramme ich mit dem tatsächlichen Einkommen "zu knapp" an der Grenze vorbei - das zu versteuernde Einkommen sinkt ja aufgrund von Werbungskosten, Sonderausgaben usw. eh - genau in meinem Bereich scheint es dann irgendwo den "break even" zu geben....

                Mich wunderte halt nur, das da sonst überhaupt nix steht....

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                  #9
                  AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

                  Im Erläuterungsteil des Einkommensteuerbescheides müsste dann stehen, dass nach der Günstigerprüfung im Rahmen des Familienleistungsaustausches (§ 31 EStG) das Kindergeld günstiger war.
                  Nachvollziehen kann man die Berechnung im Bescheid leider nicht (wie so viele andere auch).

                  Zum Thema Kind in ELSTAM: du hast nicht zufällig die Steuerklasse 3 und deine Frau 5? In Steuerklasse 5 werden nämlich keine Kinder berücksichtigt.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

                    Genauso ists Ich habe 3 und meine Frau 5. Habe ich deshalb "automatisch" 1,0 Kinderfreibeträge und meine Frau 0? Beantragt habe ich die nämlich soweit ich mich erinnern kann nicht.

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                      #11
                      AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

                      Genau so ist es.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

                        Hallo meine Lieben Steuer-Füchse,

                        ich habe gerade einen kleinen/großen Hänger.

                        Woran erkenne ich ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag in meiner Berechnung zum tragen kommt?
                        (Ich gebe zu.. mir wäre es lieb wenn weiterhin das Kindergeld zum tragen kommt, da ich es nicht zurück zahlen mag=( )

                        Auszug aus der Berechnung wenn es hilft?!

                        Berechnung der Einkommensteuer
                        zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 21.929 . . . . . . . . . . . . . . 3.162
                        Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 . . . . -35
                        festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.127
                        Berechnung des Solidaritätszuschlags

                        zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
                        von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 3.504 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18.425
                        darauf entfallende Einkommensteuer, die sich unter
                        Berücksichtigung der Steuerermäßigungen ergibt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.180
                        Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.180
                        davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119,90

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                          #13
                          AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

                          Hallo SteuerCaro,

                          das müsste auf alle Fälle in den Erläuterungen zum Bescheid stehen, dass die Günstigerprüfung ergeben hat der Freibetrag ist günstiger usw.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

                            Von zurückzahlen kann so oder so keine Rede sein, keine Angst:

                            Entweder bleibt das Kindergeld von 2.208 € von der Familienkasse ganz normal, weil es günstiger ist. Oder wenn der Kinderfreibetrag z.B. eine Auswirkung von 2.210 € HÄTTE, dann bleibt auch das Kindergeld von der Familienkasse ganz normal. Du hättest dann den Kinderfreibetragsabzug, der für Dich versteckt in der Steuerformel eine Auswirkung für dich von 2.210 € hätte, dem aber das Kindergeld von 2.208 € gegengerechnet würde, was allerdings offen ausgewiesen wird, weswegen es nur so aussieht, als müsstest Du es zurückzahlen.

                            Vergleiche mal die Steuerberechnung mit einer, bei der Du die Anlage Kind rausnimmst, dann siehst Du den Unterschied.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              AW: Kinderfreibetrag - zu versteuerndes Einkommen

                              Es ist ganz leicht zu erkennen, ob der Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ist. ElsterFormular weist die berücksichtigten Freibeträge in der Vorausberechnung nämlich ausdrücklich aus und zwar an 2 Stellen:

                              einmal vor dem zu versteuernden Einkommen:

                              "ab Freibeträge für das am 18.01.20xx geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . -7.008"

                              und dann bei der Berechnung der Einkommensteuer:

                              "dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.208"

                              Bei den von @SteuerCaro genannten Zahlen ist sowieso das Kindergeld günstiger, Kinder tauchen deshalb nur beim Soli auf.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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