Guten Tag,
ist die Anlage U auch zwingend vom Steuerpflichtigen auszufüllen, wenn seine gesetzliche Rente zum Teil für den Unterhalt an die Ex-Ehefrau gepfändet wird?
Die Zustimmung durch die Ex-Ehefrau zur Versteuerung der ihr zufließenden Unterhaltsleistungen wird unter diesen Umständen eher negativ ausfallen.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank im Voraus.
ist die Anlage U auch zwingend vom Steuerpflichtigen auszufüllen, wenn seine gesetzliche Rente zum Teil für den Unterhalt an die Ex-Ehefrau gepfändet wird?
Die Zustimmung durch die Ex-Ehefrau zur Versteuerung der ihr zufließenden Unterhaltsleistungen wird unter diesen Umständen eher negativ ausfallen.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank im Voraus.
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