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Anlage U auch bei gepfändeter Rente für den Unterhalt der Ex-Ehefrau auszufüllen?

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    Anlage U auch bei gepfändeter Rente für den Unterhalt der Ex-Ehefrau auszufüllen?

    Guten Tag,

    ist die Anlage U auch zwingend vom Steuerpflichtigen auszufüllen, wenn seine gesetzliche Rente zum Teil für den Unterhalt an die Ex-Ehefrau gepfändet wird?
    Die Zustimmung durch die Ex-Ehefrau zur Versteuerung der ihr zufließenden Unterhaltsleistungen wird unter diesen Umständen eher negativ ausfallen.

    Weiß jemand Rat?
    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Anlage U auch bei gepfändeter Rente für den Unterhalt der Ex-Ehefrau auszufüllen?

    Zuerst einmal ist wichtig, dass Du tatsächlich die Anlage U und nicht die Anlage Unterhalt meinst. Die Anlage U kannst bzw. darfst Du natürlich nur einreichen, wenn sie vollständig ist, d.h. die zweite Unterschrift darauf prangt. Wenn Du die nicht bekommst, kommst Du nur auf zivilrechtlichem Wege weiter, indem Du die ggf. einklagst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage U auch bei gepfändeter Rente für den Unterhalt der Ex-Ehefrau auszufüllen?

      Wunderbar, vielen Dank! Ich meinte tatsächlich die Anlage U und nicht die Anlage Unterhalt.

      Kommentar

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