Hallo alle,
ich habe eine Frage zur Uebungsleiterpauschale:
Was ich nicht verstehe ist die Formulierunng
"Die Tätigkeit darf nicht im Hauptberuf ausgeübt werden, wobei eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt."
Bedeutet dies, wenn ich Lehrer an einem Gymnasium bin, mein Hauptberuf also Lehrer ist, und ich Nebenberuflich Lehrer an einer VHS bin, dass ich dieses Honorar der VHS nicht mit der Uebungsleiterpauschale verrechnen darf,
da ich ja auch im Hauptberuf Lehrer bin?
Wenn doch, muss ich es ein Bogen N oder S eingtragen?
Viele Gruesse
ich habe eine Frage zur Uebungsleiterpauschale:
Was ich nicht verstehe ist die Formulierunng
"Die Tätigkeit darf nicht im Hauptberuf ausgeübt werden, wobei eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt."
Bedeutet dies, wenn ich Lehrer an einem Gymnasium bin, mein Hauptberuf also Lehrer ist, und ich Nebenberuflich Lehrer an einer VHS bin, dass ich dieses Honorar der VHS nicht mit der Uebungsleiterpauschale verrechnen darf,
da ich ja auch im Hauptberuf Lehrer bin?
Wenn doch, muss ich es ein Bogen N oder S eingtragen?
Viele Gruesse
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