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Uebungsleiterpauschale und mehr

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    Uebungsleiterpauschale und mehr

    Hallo alle,

    ich habe eine Frage zur Uebungsleiterpauschale:
    Was ich nicht verstehe ist die Formulierunng
    "Die Tätigkeit darf nicht im Hauptberuf ausgeübt werden, wobei eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, wenn sie zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt."
    Bedeutet dies, wenn ich Lehrer an einem Gymnasium bin, mein Hauptberuf also Lehrer ist, und ich Nebenberuflich Lehrer an einer VHS bin, dass ich dieses Honorar der VHS nicht mit der Uebungsleiterpauschale verrechnen darf,
    da ich ja auch im Hauptberuf Lehrer bin?
    Wenn doch, muss ich es ein Bogen N oder S eingtragen?

    Viele Gruesse
    Zuletzt geändert von Goku; 16.05.2015, 18:36.

    #2
    AW: Uebungsleiterpauschale

    Ich verstehs eigentlich so, dass diese Beschreibung dann zutrifft

    wenn (diese Tätigkeit) zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt

    Kommentar


      #3
      AW: Uebungsleiterpauschale

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ich verstehs eigentlich so, dass diese Beschreibung dann zutrifft
      Dann in Anlage S.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Uebungsleiterpauschale und mehr

        Ok also dieser Satz ist dann so gemeint, dass diese Taetigkeit als Nebenberuf ausgeuebt werden muss. Und es hat nichts damit zu tun ob ich jetzt im Hauptberuf die selbe Berufsbezeichnung habe?

        Kommentar


          #5
          AW: Uebungsleiterpauschale und mehr

          Da es 2 verschiedene Arbeitgeber sind, VHS und Gymnasium würde ich das so vermuten.
          Da wir aber nur User sind, kann das endgültig hier nicht geklärt werden. An Deiner Stelle würde ich es in Anlage S eintragen. Letztendlich entscheidet es das Finanzamt, und Du kannst den Rechtsweg einschlagen.
          Gruss (S)stiller
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          Kommentar


            #6
            AW: Uebungsleiterpauschale und mehr

            Ok, danke. Was ist wenn das Finanzamt entscheidet, dass es nicht zutrifft, wird mir dann Betrug oder aehnliches Vorgeworfen?

            Kommentar


              #7
              AW: Uebungsleiterpauschale und mehr

              Zitat von Goku Beitrag anzeigen
              Ok, danke. Was ist wenn das Finanzamt entscheidet, dass es nicht zutrifft, wird mir dann Betrug oder aehnliches Vorgeworfen?
              Nein!
              Wenn Du die Einkünfte verschweigst - JA!
              Gruss (S)stiller
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