Hallo zusammen,
ich hab 2014 bis einschliesslich Juli in Dt gelebt und bin dann nach Spanien gezogen. Ich habe dort mein Geld verdient und versteuert, da ich dort auch meinen Wohnsitz habe. Das Geld das ich in Spanien verdient habe, habe ich dann im Hauptvordruck in Zeile 98 eingetragen. Jedoch kann ich in Zeile 101 beantragen als "unbeschränkt steuerpflichtig" zu gelten. Da mein Gehalt unter dem genannten Betrag liegt könnte ich dies beantragen. Jedoch frage ich mich welche Vorteile daraus erwachsen? Anscheinend kann man dann bestimmte Vorteile nicht mehr nutzen fall man nicht "unbeschränkt Steuerpflichtig" ist. Ich bin ledig und kinderlos, das spielt für mich also keine Rolle, aber ich frage mich ob ich dann trotzdem noch ganz normal Steuern zurückgezahlt bekomme für Pendlerpauschale etc wenn ich nur "beschränkt Steuerpflichtig" bin. (also natürlich nur für den Zeitraum in dem ich in Dt gelebt habe)
Viele Grüße
ich hab 2014 bis einschliesslich Juli in Dt gelebt und bin dann nach Spanien gezogen. Ich habe dort mein Geld verdient und versteuert, da ich dort auch meinen Wohnsitz habe. Das Geld das ich in Spanien verdient habe, habe ich dann im Hauptvordruck in Zeile 98 eingetragen. Jedoch kann ich in Zeile 101 beantragen als "unbeschränkt steuerpflichtig" zu gelten. Da mein Gehalt unter dem genannten Betrag liegt könnte ich dies beantragen. Jedoch frage ich mich welche Vorteile daraus erwachsen? Anscheinend kann man dann bestimmte Vorteile nicht mehr nutzen fall man nicht "unbeschränkt Steuerpflichtig" ist. Ich bin ledig und kinderlos, das spielt für mich also keine Rolle, aber ich frage mich ob ich dann trotzdem noch ganz normal Steuern zurückgezahlt bekomme für Pendlerpauschale etc wenn ich nur "beschränkt Steuerpflichtig" bin. (also natürlich nur für den Zeitraum in dem ich in Dt gelebt habe)
Viele Grüße
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