Hallo liebe Steuerexperten,
ich bin gerade an der ESt 2014 in der Anlage AV auf Seite 1 in Zeile 11 "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen Rentenversicherung" hängen geblieben. In den meisten Fällen soll dieser Betrag Zeile 3 (Bruttoarbeitsohn) der Lohnsteuerbescheinigung 2014 vom Arbeitgeber entsprechen.
Was passiert, wenn man 2 Arbeitgeber hat, einen Hauptarbeitgeber von 01.01.2014-31.12.2014 auf Steuerklasse 1, einen Nebenarbeitgeber vom 15.11.2014-31.12.2014, auch Steuerklasse 1, da man die Steuerklasse für den Zeitraum wechselt. (Das Arbeitsverhältnis mit dem Hauptarbeitgeber besteht dauerhaft und ununterbrochen seit vielen Jahren, das mit dem Nebenarbeitgeber immer nur zur Saison).
Spielen die Einnahmen aus einem Kleingewerbe gem. § 19 UStG hier ebenfalls eine Rolle?
Ich danke Euch!
Gruß vom
Steueranfänger....
ich bin gerade an der ESt 2014 in der Anlage AV auf Seite 1 in Zeile 11 "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen Rentenversicherung" hängen geblieben. In den meisten Fällen soll dieser Betrag Zeile 3 (Bruttoarbeitsohn) der Lohnsteuerbescheinigung 2014 vom Arbeitgeber entsprechen.
Was passiert, wenn man 2 Arbeitgeber hat, einen Hauptarbeitgeber von 01.01.2014-31.12.2014 auf Steuerklasse 1, einen Nebenarbeitgeber vom 15.11.2014-31.12.2014, auch Steuerklasse 1, da man die Steuerklasse für den Zeitraum wechselt. (Das Arbeitsverhältnis mit dem Hauptarbeitgeber besteht dauerhaft und ununterbrochen seit vielen Jahren, das mit dem Nebenarbeitgeber immer nur zur Saison).
Spielen die Einnahmen aus einem Kleingewerbe gem. § 19 UStG hier ebenfalls eine Rolle?
Ich danke Euch!
Gruß vom
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