AW: Anlage AV, Seite 1, Zeile 11 bei 2 Arbeitgebern und einem Kleingewerbe?
Hallo,
kurzfristige Beschäftigung (50-Tageregelung ab 1.1.2015 70Tage, sisonarbeit) ist KEINE sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Da die Rentenversicherung auch zur Sozialversicherung gehört, kommt diese Tätigkeit NICHT in die AV .
Steht aber klar und deutlich in Zeile 11.
Gruß FIGUL
Hallo,
kurzfristige Beschäftigung (50-Tageregelung ab 1.1.2015 70Tage, sisonarbeit) ist KEINE sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Da die Rentenversicherung auch zur Sozialversicherung gehört, kommt diese Tätigkeit NICHT in die AV .
Steht aber klar und deutlich in Zeile 11.
Gruß FIGUL
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